Keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich – Antrag abgelehnt

Erweiterung des 70 km/h Bereichs auf der Malberger Straße (Kreisstraße 25) in Höhe eines Getränkehändlers (Hausnummer 25) bis zum Üfter Weg: abgelehnt.

Einrichtung einer 50km/h Zone auf der Bundesstraße 58 im Ortsteil Bricht sowie Reduzierung in den übrigen Bereichen der B58 auf 70 km/h und Anordnung eines Überholverbotes: abgelehnt.

Der Rat der Gemeinde Schermbeck als auch der Kreis Wesel als Straßenverkehrsbehörde beschäftigten sich in der letzten Sitzung mit den Anträgen der BfB-Fraktion.

Nach Ansicht des Kreises Wesel sei bezüglich des Antrags der BfB-Fraktion, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h einzuführen, auf der Malbergerstraße nicht erforderlich. Grund für die Ablehnung sei die Tatsache, dass die Geschwindigkeit von 85% der unbehindert fahrenden Fahrzeuge nicht überschritten wird.

Weiter heißt es, dass auf dem oben genannten Teilstück der Kreisstraße 25 die Verkehrsüberprüfung in der Zeit vom 07.11. bis 09.11.2014 ergab, einen durchschnittlichen Geschwindigkeitswert von 75 km/h ergab. Es liegt hier also ein normaler Wert vor und der überwiegende Teil der Fahrzeugführer/innen verhält sich unauffällig. Ebenso stellt sich die Unfallage für den Bereich dar.

Aus diesem Grund sehen die beteiligten Behörden hier für den genannten Streckenabschnitt keinen Handlungsbedarf.

Eben so auf der Bundesstraße 58. Hier liegt laut Messungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vom 03.12. bis 08.12.2014 ein optimaler Durchschnittswert von 69 km/h  vor. Darüber hinaus verhält sich der überwiegende Teil der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich unauffällig.

Durch den Einbau der Querungshilfen lässt sich nicht ableiten, dass im Anschluss eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h opportun bzw. zwingend ist. Vielmehr wurde die Querungshilfe deshalb installiert, damit trotz der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h das sichere Queren der B58 möglich ist.

Der Bezug zur verkehrsrechtlichen Regelung im Ortsteil Damm kann zur Sachentscheidung für den Ortsteil Bricht nicht heran gezogen werden, da, wie bei allen Entscheidungen, lediglich die ermittelten Fakten für den beantragten Bereich maßgebend sind.

Aufgrund der durchgeführten Messungen und Auswertung der Unfalllage ergibt sich somit für den genannten Streckenabschnitt kein Handlungsbedarf.

Die beiden Anträge der BfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck sind somit durch den Kreis Wesel als zuständige Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden.

In dem Brief der BfB  an den Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck vom 8.1.2015  heißt es:
…..wir erinnern an unsere Anträge vom
26.07.2014 – Erweiterung des 70 km/h-Bereiches auf der Malberger Straße in Höhe des Getränkegroßhandels
bis zum Üfter Weg und
15.08.2014 – B 58-Einrichtung einer 50 Km/h-Zone im Ortsteil Bricht sowie in den übrigen Bereichen
Reduzierung auf 70 Km/h und Anordnung eines Überholverbotes
zu denen bis heute eine Antwort aussteht.
Die Querungsinseln auf der B 58 sind inzwischen fertiggestellt. Wir hatten erwartet, dass vor
Wiedereinrichtung der 70 Km/h-Zone über unseren Antrag entschieden wird. Seit über zwei
Jahrzehnten haben sich die Querungsinseln und die weiträumig eingerichtete 50 Km/h-Zone im
Ortsteil Damm bewährt. Uns verschließen sich die Gründe, warum nicht auch im Ortsteil Bricht
bei gleichem Verkehrsaufkommen und gleicher Ortsstruktur diese Verkehrsregelung eingerichtet
wurde. Nachdem die Kraftfahrzeughalter den Starenkasten passiert haben, wird wieder zügig
beschleunigt. Zwischen dem Ortsteil Damm und der Abfahrt Freudenbergstraße führen nicht
weniger als 8 Straßen und eine Vielzahl von Wirtschaftswegen auf die B 58. Wir haben außerdem
angeregt, diese übrigen Bereiche auf 70 Km/h zu beschränken.
Da in den nächsten Wochen der Verkehr auf der Malberger Straße durch Ausflügler wieder zunehmen
wird, ist auch hier eine schnelle Entscheidung über unseren Antrag sinnvoll.

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celawie
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