Keine Förderung vom Land für Wasseranschlüsse im Außenbereich

Förderung für Außenbereichserschließungen der Wasserversorgung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist derzeit nicht vorgesehen

Hohe RWW Hausanschlussgebühren lassen Anwohner in Außenbereichen von Schermbeck seit Monaten auf dem „Trockenen“ sitzen (wir berichteten).

Die Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum ist nicht überall gesichert! Besonders die zahlreich trocken gefallenen Brunnen sorgen in vielen Bereichen rund um Schermbeck für Wasserknappheit in heißen Monaten.

Betroffene Anwohner fragten sich in jüngster Vergangenheit, warum die Außenerschließung der Wasserversorgung vom RWW, Trinkwasser gehört zum Allgemeingut, nicht wie auch Glasfaser im Außenbereich, vom Land gefördert werde.

Tanja Albrecht, Pressereferentin vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilte auf Anfrage der Redaktion mit, dass die Außenbereichserschließung für öffentliche Wasserversorgung in NRW bereits seit vielen Jahren nicht mehr gefördert werde.

Die Trinkwasserversorgung erfolge in Deutschland hauptsächlich als leitungsgebundene öffentliche Wasserversorgung. Hinzu komme, dass in Randlagen der Verteilnetze mit nur geringer Bebauungsdichte Grundstücke regelmäßig nicht an das öffentliche Leitungsnetz angeschlossen werden.

Lange Zuleitungen

Der Grund seien die langen Zuleitungen, die unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen und teilweise zu hygienischen Problemen durch lange in der Zuleitung stehendes Stagnationswasser führen würden.

In diesen Fällen müsse laut Albrecht die Wasserversorgung vor Ort durch ein dezentrales kleines Wasserwerk oder durch eine Kleinanlage zur Eigenversorgung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfolgen.

Insgesamt werden derzeit in Nordrhein-Westfalen noch rund 50.000 Kleinanlagen zur Eigenversorgung und circa 10.000 dezentrale kleine Wasserwerke betrieben. Weil aus diesen Anlagen jeweils nur bis zu zehn Kubikmeter Wasser pro Tag entnommen werden, sind die Brunnen i.d.R. flach verfiltert. Dadurch seien sie häufig nur wenig vor Beeinflussungen durch Nutzungen im Einzugsgebiet geschützt.

„In den vergangenen Jahren haben zudem Berichte über trockenfallende Brunnen zugenommen. Da für Kleinanlagen zur Eigenversorgung und für dezentrale kleine Wasserwerke keine Berichtspflichten nach der TrinkwV bestehen, liegen detaillierte Informationen vor allem auf Ebene der Gesundheitsämter vor Ort vor“, ergänzt Albrecht den Grund.

Aufgabe der Gemeinde

Grundsätzlich begrüße das Ministerium LANUV NRW die Außenbereichserschließung. Die Wasserversorgung durch Kleinanlagen zur Eigenversorgung sei jedoch in einigen Gemeinden aufgrund qualitativer und quantitativer Probleme kritisch zu sehen.

Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung würde betroffenen Bürgern eine sichere Trinkwasserversorgung langfristig ermöglichen. Darüberhinaus sei die Sicherstellungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung – auch im Außenbereich – zunächst eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.

Aufwendungen auf Bürger umlegen

Aufwendungen, die den Gemeinden durch die Wahrnehmung ihrer Pflichten entstehen, können gemäß des Landeswassergesetzes NRW auf die Bürger umgelegt werden. Dies gelte auch für privat-rechtlich organisierte Wasserversorgungsunternehmen.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gebe vor, dass das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt seien, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses zu verlangen.

Baukostenzuschuss

Tanja Albrecht: „In Fällen, in denen das Verteilnetz nicht bereits bis an das anzuschließende Grundstück heranreicht, wird häufig neben dem Entgelt für den Hausanschluss zusätzlich ein Baukostenzuschuss für einen erforderlichen Ausbau des Verteilnetzes erhoben“.

Die spezifischen Bau- und Anschlusskosten im Außenbereich seien aufgrund der großen Abstände zwischen den Grundstücken hoch bzw. können nur auf wenige Anschlussnehmer verteilt werden. Daher werde im Außenbereich aus Kostengründen häufig auf den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung verzichtet.

Fördermöglichkeit in den 80iger Jahre

Vor diesem Hintergrund habe es in Nordrhein-Westfalen bis in die 1980er-Jahre Fördermöglichkeiten für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gegeben. Ziel der damaligen Förderung war die Erhöhung des Anschlussgrades der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung. In einigen Bereichen wurde damals trotz Förderung auf den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung im Außenbereich verzichtet.

Anschlussgrad nicht erreicht

Dennoch konnte durch die Förderung und den stetigen Ausbau der Wasserversorgung ein sehr hohes Niveau für den Anschlussgrad erreicht werden, so dass die damalige Landesregierung die Förderung in den 1980er-Jahren eingestellt und neue Entwicklungsschwerpunkte gesetzt hat.

In der offiziellen und jüngsten Statistik von IT.NRW zur öffentlichen Wasserversorgung wird für das Jahr 2016 ein Anschlussgrad von mehr als 98 Prozent angegeben.

„Für den als Beispiel genannten Breitbandanschluss wird für das gleiche Jahr ein Anschlussgrad von etwas mehr als 84 Prozent angegeben, der bis 2019 bereits auf mehr als 90 Prozent gesteigert werden konnte. Die Förderung einer weiteren Außenbereichserschließungen der Wasserversorgung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist daher derzeit nicht vorgesehen“, so Albrecht.

Fördertöpfe für Wasseranschlüsse

Ramon Steggink, der RWW-Pressesprecher, bestätigte, dass es beim Wasser ein Mengen- und Hygieneproblem gebe. Dies sei eine Folge des Klimawandels. Was die Anträge für Anschlüsse anbelange, habe er sich mit betroffenen Nachbarn in Overbeck getroffen und über Angebote gesprochen.

Was die hohen Anschlussgebühren anbelant sei RWW jedoch weiter gesprächsbereit. Steggink erklärt, dass es zum Beispiel in Sachsen Fördertöpfe für Wasseranschlüsse gebe. „In Nordrhein-Westfalen haben wir das nicht. Da müssten wir ran“. Er appelliert an die Politik, Lösungen zu finden. Steggink ist überzeugt: „Das Thema wird uns noch beschäftigen.“ In anderen Gemeinden gebe es die gleiche Situation.

Petra Bosse