Anzeigespot_img
1.3 C
Schermbeck
Donnerstag, Januar 16, 2025
spot_img
StartSchermbeckPolitikKeine Erhöhung der Hebesätze für 2025 geplant

Keine Erhöhung der Hebesätze für 2025 geplant

Veröffentlicht am

Aufhebung und Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schermbeck. Durch den Einsatz vorhandener Rücklagenmittel kann weiterhin ein Haushaltsausgleich dargestellt werden.

Der Rat der Gemeinde Schermbeck beschließt die vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schermbeck (Hebesatzsatzung).

Die bisherige Hebesatzsatzung vom 06.04.2017 tritt mit Inkrafttreten der neu beschlossenen Satzung außer Kraft.

Rückblick und Ausgangslage

Inhaltlich wird zunächst auf die Ausführungen der Vorlage zur Sitzung des Rates am 25.09.2024 verwiesen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 sieht die Beibehaltung der alten Hebesätze vor:

  • Grundsteuer A: 400 Punkte
  • Grundsteuer B: 750 Punkte
  • Gewerbesteuer: 510 Punkte

Haushaltsentwicklung

Im Rahmen der Etatberatungen haben sich Veränderungen bei verschiedenen Haushaltspositionen ergeben. Durch den gezielten Einsatz vorhandener Rücklagenmittel kann weiterhin ein Haushaltsausgleich dargestellt werden.

Rechtliche Anforderungen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 09.12.2024 auf folgende gesetzliche Vorgaben hingewiesen:

  1. Grundsteuer-Hebesätze
    nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) ist der Hebesatz für die Grundsteuer für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge, festzusetzen.
  2. Hauptveranlagung 2025
    gemäß § 36 Abs. 1 GrStG findet am 1. Januar 2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Dies bedeutet, dass die derzeit festgesetzten Hebesätze der Grundsteuer mit Ablauf des 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verlieren, unabhängig davon, ob sie in einer Haushaltssatzung oder in einer Hebesatzsatzung bestimmt wurden.
Notwendige Anpassung

Für das Jahr 2025 ist daher eine neue Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer zwingend erforderlich. Die neue Hebesatzsatzung gewährleistet die Fortführung der kommunalen Finanzplanung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Kontakt zur Redaktion

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne E-Mail an [email protected] Unsere Redaktion freut sich auf Ihre Nachricht und ist immer interessiert an Kritik, Lob und neuen Ideen und Themen für unsere Berichterstattung.

NEUSTE ARTIKEL

Konzertreihe in der St. Georgskirche – Jubiläum und Abschied von Wolfgang Bornebusch

2025 feiert die renommierte Konzertreihe in der St. Georgskirche ihr 25-jähriges Bestehen. Gleichzeitig markiert das Jahr den Abschied von Pfarrer i. R. Wolfgang Bornebusch,...

Volkslauf für Anfänger: „Von Null auf 5 km“ startet wieder

Laufkurs für Einsteiger in Schermbeck beginnt im Februar. Neustart nach erfolgreicher Vorjahresauflage Nach dem Erfolg der vergangenen Jahre bietet die Leichtathletikabteilung des SV Schermbeck erneut...

Rückstände in Lebensmitteln: Deutschland punktet mit Sicherheit

Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen. Dies bestätigt die aktuelle „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2023“ des Bundesamts für...

CDU Gahlen startet neue Initiative für die Nahversorgung im Dorf

Nach der Schließung der Bäckerei Schult gibt es in Gahlen keinen Dorfladen mehr. Die CDU Gahlen hat deshalb wieder Gespräche aufgenommen, um Lösungen zu...

Klick mich!