Wie kann die Feuerwehr gestärkt und unterstützt werden? Das wird ein Thema in der kommenden Ratssitzung sein.
Die Gemeinde Schermbeck plant, eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Durchführung von feuerwehrtechnischen Ausbildungseinheiten einzuführen. Ziel sei es laut Ratsvorlage, die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu steigern und den Ausbildungsbedarf effizient zu decken. Doch warum ist das notwendig?
Hintergrund: Gesetzliche Verpflichtungen und Herausforderungen
Nach den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind Gemeinden verpflichtet, die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen. Dies umfasst sowohl die Grundausbildung als auch regelmäßige Fortbildungen, die notwendig sind, um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten.
In den letzten Jahren habe sich gezeigt, dass es immer schwierig wird, qualifizierte Ausbilder aus den eigenen Reihen zu gewinnen. Allein die Grundausbildung umfasse mindestens 150 Stunden, die von ehrenamtlichen Ausbildern geleistet werden müssen. Zeitgleich wünschen sich neue Mitglieder eine zeitnahe Schulung, um schnell einsatzbereit zu sein. Dies führe vermehrt zu Engpässen und Unzufriedenheit.
Interkommunale Zusammenarbeit als Lösung
Um diese Herausforderungen zu meistern, kooperieren die Freiwilligen Feuerwehren Schermbeck und Hünxe seit einiger Zeit bei der Grundausbildung. Diese Zusammenarbeit habe sich bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Beide Gemeinden seien sich einig, dass die Einführung einer Honorierung für Ausbilder nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung sei, sondern auch einen zusätzlichen Anreiz schaffe, sich in der Ausbildung zu engagieren.
Der Vorschlag: Einführung eines Honorars
Die Gemeindeverwaltungen schlagen vor, für jeden Lehrgang eine pauschale Aufwandsentschädigung von maximal 5.000 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sollen entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden und Ausbilder zwischen den Gemeinden abgestimmt und in den Haushaltsplänen berücksichtigt werden. Ziel sei es, die Motivation der Ausbilder zu stärken und langfristig die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.
Beschlussvorschlag des Rates
- Der Rat der Gemeinde Schermbeck übt sein Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW aus, um über die Einführung der pauschalen Honorierung zu entscheiden.
- Es soll beschlossen werden, die Ehrung für die Ausbilder in der Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Schermbeck und Hünxe in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Lehrgang bereitzustellen. Die genaue Mittelaufteilung erfolgt in Abstimmung zwischen den Verwaltungen der beteiligten Gemeinden.
Warum jetzt handeln?
Die Einführung der Aufwandsentschädigung soll nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung sicherstellen, sondern auch das Ehrenamt attraktiver machen. Dies könnte entscheidend sein, um neue Mitglieder zu gewinnen, bestehende Kräfte zu binden und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nachhaltig zu sichern.