Jetzt auch private Feiern unter Beobachtung

Foto: Land NRW

Minister Herbert Reul zieht weiter die Notbremse, auch was private Feiern anbelangt.

Nordrhein-Westfalen setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um.

(lnw). Am Morgen des 30. Oktober 2020 meldete das RKI 5.398 neue Covid-19-Infizierte im Land Nordrhein-Westfalen, davon allein 4.291 auf den gestrigen Tag.

Die landesweite Wocheninzidenz (Fallzahl der letzten sieben Tage bezogen auf 100.000 Einwohner) hat heute mit steigender Tendenz den Wert 140.

Um verstärkt und verschäft einzugreifen seien alle Polizisten angehalten, einzuschreiten, sagte heute NRW Innenminister Herbert Reul. Im Einzelfall würden auch, so Reul heute, die 18 Einsatz-Hundertschaften der Landespolizei hinzugezogen werden.

Verschärft in Privatwohnen, wenn die Polizei beispielsweise bei ruhestörendem Lärm gerufen wird und Coronaverstöße feststellt.

Was Privatfeiern in Wohnungen angehe, werde die Polizei kommen, wenn sie gerufen werde: Reul: „Wir gehen aber nicht so einfach in private Wohnungen, es sei denn, dort passieren Sachverhalte, die ein Einschreiten der Polizei erfordern und die angefordert wird“.

Reul nannte als Beispiel häusliche Gewalt oder ruhestörender Lärm. Anders als Bayern, wo die Coronamaßnahmen auch Gültigkeit für den privaten Wohnraum haben. Welche Schwelle gibt es da? „Ganz allgemein kann das nicht beantwortet werden“, so Reul. „Wenn Gefahr in Verzug ist, dann steigt die Polizei ein. Wir behandeln den Coronaschutz nicht wie einen Verstoß, sondern in Verbindung mit ruhestörendem Lärm“.

Bereits am 28. 10. verwies Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf, dass die Bürger angehalten seien, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Seit Bekanntgabe des zweiten Lockdown in Deutschland sind die Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen, im privaten Raum begrenzt worden

Gleichzeitig verwies Merkel im live-Stream vom 28.10.2020l: „Wir müssen handeln – und zwar jetzt“. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei aber kein Argument mehr für Kontrollen von Behörden“.

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