Stadt Duisburg reagiert auf die massiv angestiegen Infektionszahlen und erlässt weitere Coronaschutzmaßnahmen – Es droht ein Bußgeld von 250 Euro.
Während im Kreis Wesel aktuell der 7-Tage-Inzidenz bei 71,1 liegt, verzeichnetet die Stadt Duisburg einen dramtischen Anstieg auf 201,5.
Um die Infektionskette unterbrechen, hat der Krisenstab der Stadt Duisburg durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, dass sich im öffentlichen nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.
Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
· ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
· ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
· um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
· um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Verstöße werden durch das Bürger- und Ordnungsamt mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.