Kreiswahlleiter Lars Rentmeister weist darauf hin, dass Unionsbürger/innen (Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)noch bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres Wohnortes stellen können.
Nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt, kann an der Europawahl am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Die erforderlichen Antragsformulare können beim Kreis Wesel und den kreisangehörigen Gemeinden angefordert werden. Sie stehen auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich „Service für EU-Bürger“ unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung.
Dort sind auch nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis zu finden.