Im Einvernehmen mit dem Landrat hat der Kreistag am Donnerstag, 11. Juli, beschlossen, Helmut Czichy zum frühestmöglichen Zeitpunkt als Vorstandsmitglied einzustellen. Czichy wird damit Nachfolger von Martin Wegner, den Landrat Dr. Ansgar Müller in der Sitzung verabschiedete.
Dr. Müller dankte Wegner im Namen von Kreistag und Kreisverwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünschte ihm für seine zukünftigen Aufgaben in Solingen alles Gute. Wegner bedankte sich seinerseits beim Kreistag für die vertrauensvolle Unterstützung, die ihm seine Arbeit sehr erleichtert habe.
Auf den Posten des neuen Vorstandsmitglieds haben sich 17 Personen beworben, von denen vier an einem Assessment Center Verfahren teilgenommen haben. Durchgesetzt hat sich dabei Helmut Czichy, der Leiter des Bereichs Umweltschutz bei der Stadt Oberhausen.
Der in Wesel gebürtige Czichy ist 53 Jahre alt, wohnt in Xanten, ist verheiratet und hat eine Tochter. An der Technischen Universität Berlin hat er die Diplomprüfung im Studiengang Technischer Umweltschutz abgelegt. Danach war er Leiter der Arbeitsgruppe Betriebsanalytik bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben und ab 1986 in Oberhausen Abteilungsleiter Abfallwirtschaft/Altlasten. 1989 wurde er stellvertretender Amtsleiter und seit 1995 ist er Leiter des Bereichs Umweltschutz bei der Stadt Oberhausen. Dort ist das Aufgabenspektrum zu einem großen Teil (Ausnahme die Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes) identisch mit dem neuen Aufgabenspektrum beim Kreis Wesel.
Ebenfalls beschloss der Kreistag, Gabriele Boland zur stellvertretenden Leiterin der Rechnungsprüfung zu bestellen. Sie arbeitet bereits seit 2009 in diesem Bereich und ist dort zuständige Prüferin für die Aufgabenbereich Jahresabschluss, Jugend und Soziales und für die Gemeinsame Einrichtung Jobcenter.
Einstimmig beschloss der Kreistag im nichtöffentlichen Teil, den stellvertretenden Kreisbrandmeister Branddirektor Christoph Rudolph, Chef der Moerser Feuerwehr, erneut zum stellvertretenden Kreisbrandmeister als Ehrenbeamter für eine Amtsperiode von 6 Jahren zu ernennen.