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Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck: Seniorenbeirat soll nicht aufgenommen werden

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Die Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck ist Thema im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 10. März. Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag des Seniorenbeirates abzulehnen, die Interessenvertretung der älteren Generation in die Hauptsatzung aufzunehmen. Als Grund werden rechtliche Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genannt.

Der Antrag des Vorsitzenden des Seniorenbeirates datiert vom 28. Oktober 2025 und ging am 30. Oktober 2025 bei der Gemeinde Schermbeck ein. Darin wird angeregt, den Seniorenbeirat in die Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck aufzunehmen.

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Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck: Entscheidung bereits 2009 getroffen

Nach Angaben der Verwaltung hatte sich der Rat der Gemeinde Schermbeck bereits 2009 mit dieser Frage beschäftigt. Damals entschied sich das Gremium bewusst dafür, eine eigene Satzung für den Seniorenbeirat zu erlassen.

Damit werde die Bedeutung der Interessenvertretung der älteren Generation bereits ausreichend hervorgehoben. Aus Sicht der Verwaltung ist eine zusätzliche Aufnahme in die Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck deshalb nicht notwendig.

Stimmrecht im Rat rechtlich ausgeschlossen

Der Seniorenbeirat hatte zudem angeregt, einem Mitglied Sitz und Stimme im Rat der Gemeinde Schermbeck einzuräumen. Dies ist nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen jedoch nicht möglich. Nach § 40 Absatz 2 GO NRW besteht der Rat ausschließlich aus gewählten Ratsmitgliedern. Eine stimmberechtigte Beteiligung von Beiratsmitgliedern ist daher rechtlich ausgeschlossen.

Mitarbeit in Ausschüssen nur beratend möglich

Auch für mehrere Ausschüsse hatte der Seniorenbeirat Sitz und Stimme beantragt. Dazu zählen der Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss, der Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusförderungsausschuss sowie der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss.

Nach § 58 GO NRW können Mitglieder des Seniorenbeirates lediglich als sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner an Ausschusssitzungen teilnehmen. In diesem Fall haben sie jedoch nur eine beratende Stimme.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Seniorenbeirat nicht in die Hauptsatzung Gemeinde Schermbeck aufzunehmen.

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