Gültigkeit von Führerscheinen verlängert

Der Kreis Wesel teilt mit:
Der Kreis Wesel informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um 7 Monate ab Ablaufdatum verlängert gelten. Grund dafür ist eine aktuelle Verordnung der Europäischen Union. Dies betrifft auch die Eintragungen der Schlüsselzahl 95 über die Berufskraftfahrerweiterbildung.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die den Erwerb eines Führerscheins planen bzw. derzeit in der Fahrschulausbildung sind, werden gebeten, ihren Fahrerlaubnisantrag möglichst über die Fahrschule zu stellen, da dies die Antragsbearbeitung und die Erteilung des Prüfauftrages an den TÜV deutlich verkürzt.

Zudem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass ab sofort die Abmeldung eines Fahrzeugs ohne Termin möglich ist, wenn Kennzeichenschilder und Fahrzeugschein mitgebracht werden. Bei Verlust oder Diebstahl ist weiterhin ein Termin erforderlich.

Max Holtschlag

Vorheriger ArtikelKleiderkammer bleibt noch bis nach den Ferien geschlossen
Nächster ArtikelWeltweite Ansage – Fähnchenschützen sagen Vorfeier ab
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.