Die mit dem Zünslerschädling befallenen Buchsbäume können von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schermbeck im Rahmen der 14-tägigen Grundschnittannahme am Festplatz Rathaus sowie am Törkentreck in Gahlen abgeben werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die befallenen Buchsbäume auch weiterhin in der Biotonne sowie der Restmülltonne entsorgt werden können.