Einstimmig wurde die gemeindliche Satzung über die Abfallentsorgung aus zwei Gründen geändert. Die Restmüllbehälter werden künftig nicht mehr entleert, wenn sie nicht mit der zugestellten Abfallgebührenmarke versehen sind. Außerdem ist jetzt die Entgegennahme von sortenreinem Strauch- und Grünschnitt an den beiden Sammelstellen in Schermbeck und Gahlen geregelt.
Im 14-tägigen Rhythmus wird der Grünschnitt gesammelt. Die nächste Annahme erfolgt am 28. März zwischen 9 und 13 Uhr auf dem Parkplatz am Rathaus. 14 Tage später kann der Grünschnitt auf dem Parkplatz Törkentreck in Gahlen zwischen 9 und 13 Uhr abgegeben werden. Die Annahme ist kostenlos. Abgeben darf man nur haushaltsübliche Mengen bis zu zwei Kubikmetern. Nur Schermbecker Bürger, die den Personalausweis zeigen müssen, dürfen Baum- und Strauchschnitt sowie Garten- und Parkabfälle abgeben. Die Verwaltung empfiehlt den Bürgern, möglichst viel zur Eigenkompostierung zurückzubehalten. Die bisherige Annahme auf der Zentraldeponie ist nicht mehr möglich.
Einstimmig beschloss der Ausschuss, dem Gemeinderat eine Anhebung der Vergnügungssteuer von zwölf auf 14 Prozent vorzuschlagen. Die Politiker folgten damit einem Antrag der CDU. Begründet wurde die Anhebung mit den Feststellung, dass die Gemeinde Schermbeck mit ihrem Vergnügungssteuersatz deutlich unter dem Steuersatz des Landes Nordrhein-Westfalen lag.
Die Rats- und Ausschussmitglieder brauchen künftig die in den Sitzungen bereitgestellten Kalt- und Heißgetränke nicht mehr zu bezahlen. Neun der dreizehn Mitglieder folgten einem Antrag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Doris Schiewer. Zwei Gründe waren entscheidend. Der Verwaltungsaufwand zum Einkassieren des Geldes sei zu hoch. Außerdem leisteten die Politiker ehrenamtliche Dienste, sodass man vom Hausherrn eine kostenlose Bewirtung erwarten könne. Es soll allerdings ein Sparschwein für freiwillige Spenden aufgestellt werden. H.Sch.