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Grünes Licht für eine neue Kindertageseinrichtung

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Die Gemeinde Schermbeck übernimmt von der Caritas den Trägeranteil

Die Gemeinde Schermbeck übernimmt den Trägeranteil der Kosten, den das Jugendamt des Kreises Wesel für den Bau, den Betrieb und die Ausstattung eines geplanten Kindergartens im Baugebiet „Wohnbebauung Borgskamp“ anerkannt hat.

Mit diesem einstimmigen Beschluss hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag eine Bedingung erfüllt, die der Caritasverband Dinslaken-Wesel gestellt hatte, um die Trägerschaft des neuen Kindergartens zu übernehmen.

Um 21 Kindergartenplätze im Kindergartenjahr 2019/20 bereitstellen zu können, hatte sich der Caritasverband Dinslaken-Wesel bereit erklärt, eine Notgruppe einzurichten und künftig den Betrieb eines Kindergartens im ehemaligen Rathaus zu übernehmen. Die Caritas hatte damals schon deutlich gemacht, dass sie eine Notgruppe nur mit der Perspektive auf den Betrieb eines späteren Kindergartens einrichten wolle. Die Grünen und die BfB lehnten im März 2019 eine Koppelung der Betreibung einer Notgruppe und der späteren Kindertageseinrichtung an dieselbe Gruppe ab.

Baugebiet-Borgskamp-Schermbeck
Die Gemeinde Schermbeck ist bereit, den Trägeranteil für eine Kindertageseinrichtung zu übernehmen, die im neuen Baugebiet Borgskamp (A) errichtet und von der Caritas betrieben werden soll. Luftbild: Helmut Scheffler

Umfangreiche Konkretisierung

Dass es am Dienstag zu einem einstimmigen Beschluss kam, lag vor allem daran, dass seitens der CDU während der Sitzung eine umfangreiche Konkretisierung für den Fall einer Übernahme der Trägerkosten vorgelegt wurde. Die von Hubert Große-Ruiken (CDU) vorgestellte Konkretisierung umfasste mehrere Unterpunkte.

Der erste Unterpunkt befasste sich mit der Höhe der Baukosten. Die Gemeinde wird nur jenen Eigenanteil übernehmen, der sich aus der Investitionsförderung für zusätzliche Kindergartenplätze des Landes ergibt.

Eigenanteil an den förderfähigen Baukosten

Das sind derzeit zehn Prozent von 33.000 Euro (= 3.300 Euro) für jeden zusätzlichen Kindergartenplatz. Maßgebend ist der im Förderbescheid ausgewiesene Eigenanteil an den förderfähigen Baukosten. Die über die zuwendungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten hinausgehenden Kosten trägt der Kindergartenträger zu 100 Prozent.

Der Beschluss soll die Baukosten begrenzen. „Ansonsten“, so Große-Ruiken, „könnte die Caritas eine Einrichtung personell und sachlich betreiben, die jenseits jeglicher Standards liegt.“ Der Beschluss sieht im Hinblick auf dieselbe Begründung außerdem eine Begrenzung der Betriebskosten vor.

Klausel

In den Beschlussvorschlag wurde am Dienstag noch folgende Klausel aufgenommen: Sofern sich die Kindergartenfinanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz ändert, können beide Parteien die Vereinbarung kündigen mit dem Ziel, eine neue Vereinbarung zu schließen, die den gesetzlichen Regelungen und dem Willen des Gesetzgebers zur Höhe der Eigenanteile des jeweiligen Trägers entspricht.

Der Ausschuss beschloss zudem eine Regelung für den Fall, dass die Caritas die Einrichtung abstoßen möchte. Sofern die Caritas vor oder nach Ablauf der Zweckbindung der Fördermittel des Landes die Trägerschaft der Tageseinrichtung aufgibt, ist der Gemeinde Schermbeck das Eigentum an der Einrichtung (Grundstück, Gebäude, geförderte Einrichtungsgegenstände, Außenanlagen, Außenspielgeräte) auf Verlangen kostenlos zu übereignen, soweit sie über Zuschüsse aus öffentlichen Kassen oder den laufenden Betriebskosten angeschafft wurden.

Die Gemeinde hat das Recht, die Einrichtung künftig selbst zu betreiben oder das Gebäude an einen anderen Träger zu vermieten. „Nur mit einem solchen Beschluss“, so Große-Ruiken, „lässt sich erreichen, dass die von der Gemeinde und dem Land finanzierte Einrichtung dauerhaft dem Zweck erhalten bleibt. Wir haben leider auch schon erlebt, dass Träger die Einrichtungen den Gemeinden vor die Füße geworfen haben, aber für Grundstück und Gebäude auch noch Geld haben wollten, obwohl sie selbst nichts oder wenig finanziert hatten.“ H. Scheffler

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