Presseerklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Per Dringlichkeit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Gärtnerei Xanten in die Sitzung des Kreistags am 17. März 2016.
Zum Hintergrund: Ein Gärtner aus Xanten betrieb auf Grundlage einer Genehmigung des damals zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Duisburg die Heizungsanlage seines Gartenbaubetriebs mit aufbereitetem Altöl. Der Betrieb wurde 2002 aufgegeben. Bei einer zufälligen Ortsbesichtigung fand sich eine Auffangwanne mit Tankbehältern, die randvoll mit öligem Mischwasser gefüllt waren.
Für die Entsorgung des Altöllagers, die wegen Überlaufens nach erfolgten Starkregenfällen aus Gründen der Sicherheit durchgeführt wurde, sind Kosten in Höhe von ca. 250.000 Euro angefallen. Im Zuge der Entsorgung wurde festgestellt, dass es sich um PCB-kontaminierte Wässer handelte, die einer geregelten Entsorgung zugeführt wurden.
Gegen die Übernahme dieser Kosten durch seine Person hat der Ordnungspflichtige des Grundstückes Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht hat daraufhin den Hinweis gegeben, dass die Kostenübernahme durch den Ordnungspflichtigen rechtswidrig sei und dass der Kreis Wesel die Kosten nicht zurückfordern kann. Eine in der Vergangenheit ausgestellte Ordnungsverfügung der Kreisverwaltung ist rechtswidrig.
Kück: „Welche Rolle spielte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Duisburg?“
Nun stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Dazu erklärt Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag Wesel: „Dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Duisburg bzw. in der Rechtsnachfolge der Bezirksregierung Düsseldorf oblag ganz klar die Aufsichtspflicht über diesen Betrieb.“
Kück: „Ist das Gewerbeaufsichtsamt seinen Pflichten nachgekommen?“
Um zu prüfen, inwieweit das Amt seiner Aufsichtspflicht nachkam, hat Hubert Kück für die Grünen daher folgende Fragen an die Kreisverwaltung in Wesel gerichtet: „Gab es – wie vorgeschrieben – innerhalb eines Jahres nach Erlöschen der Genehmigung eine Meldung seitens des Gärtners, welche die ordnungsgemäße Entsorgung der Altöle und den Rückbau der Anlage betraf? Fand jemals eine Überprüfung des Betriebes statt? Wer war dafür zuständig?“
Hubert Kück beauftragt die Kreisverwaltung darüber hinaus um die Erarbeitung eines Schreibens an die Bezirksregierung Düsseldorf. Dadurch sollen dringende Fragen beantwortet werden, die den Sachverhalt weiter aufklären könnten.
Kück: „Wir müssen wissen, wie das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Duisburg seine Genehmigung für die Gärtnerei formulierte. Weiter stellt sich mir die Frage, wie das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Duisburg überhaupt die Erteilung einer Genehmigung für die Gärtnerei begründete. Bei dieser handelt es sich schließlich um einen vergleichsweise kleinen Betrieb.“
Mitgeteilt vom Fraktionsvorsitzenden Hubert Kück (Foto)