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Gloria von Wesel ist für den Schafsriss im Juni verantwortlich

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Echtheit des Wolfes im Kornfeld bestätigt. Ebenso die Schafsrisse durch Gloria von Wesel

Wie heute das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, gibt es weitere Wolfsnachweise in Hünxe (Kreis Wesel) im Wolfsgebiet Schermbeck.

Dazu gehört das am 26. Juni 2020 gerissene Schaf, wo anhand der DNA-Spuren die im Wolfsgebiet Schermbeck ortstreue Wölfin GW954f als Verursacher nachgewiesen werden konnte.

Ein Video eines Traktorfahrer, der am 01. Juli 2020 einen durch ein Kornfeld laufenden Wolf beobachtete und filmte, wurde vonseiten LANUV der Beobachtungsort ebenfalls überprüft. Das Ergebnis der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (https://www.dbb-wolf.de) hat bestätigt, dass es sich um einen Wolf handelt.

Wolf sucht den kürzesten Weg

In der Mitteilung heißt es, dass das Video keinen Rückschluss auf das beobachtete Wolfsindividuum zulässt. Betont wird auch, dass Beobachtungen von Wölfen und anderen Wildtieren aus Fahrzeugen heraus häufig seien. Da Wildtiere Menschen in Fahrzeugen nicht erkennen, flüchten die Wölfe daher nicht. Hier suche jedoch der Wolf offensichtlich den kürzesten Weg, um der Situation auszuweichen. Eine aktive Annäherung an das Fahrzeug erfolge nicht. Ein auffälliges oder problematisches Verhalten liege ebenfalls nicht vor.

Auch die zwei am 14. Juli tot aufgefunden Rotwildkälber wurden laut LANUV vom Wolf getötet. Das haben ebenfalls die genetische Untersuchung von Proben durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen ergeben. Die Untersuchung der genetischen Proben sei jedoch derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Untersuchungen der genetischen Proben des am 22. Juli ebenfalls von einem Wolf getöteten Schafes, sowie die zwei verletzten Schafe seien laut LANUV noch nicht abgeschlossen.

Förderrichtlinien NRW

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.

Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

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