Gloria bleibt – Fragen zum Thema Wolf in Schermbeck blieben offen

Weidetierhalter vom Niederrhein in Düsseldorf

Wer erstellt zukünftig die Risslisten, wenn nicht LANUV? Einige Fragen von Anwalt Stefan Steinkühler konnten am Verwaltungsgericht am Donnerstag nicht geklärt werden

Wie bereits berichtet, klagte der Schäfer Opriel gegen den Kreis Wesel, der eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Problemwölfin ablehnte. Die gleiche Entscheidung hat nun auch das Verwaltungsgericht getroffen. „Gloria darf leben“. Die Klage von Opriel wurde abgelehnt.

„Das muss ich erst einmal sacken lassen“, sagte Schäfer Kurt Opriel aus Hünxe nach dem Gerichtsurteil am Donnerstag. Er ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Für die Richter war nach langer Verhandlung klar: Gloria darf weiterleben und muss somit weiterhin im Schermbecker Wolfsgebiet verbleiben. Das Wolfsgebiet Schermbeck ist seit 2018 das Jagdgebiet der Wölfin Gloria. Sie hat in dieser Zeit über 140 Nutztiere gerissen.

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Schäfer Kurt Opriel: Das muss ich ersteinmal sacken lassen. Foto: Petra Bosse

Was ist ein zumutbarer Herdenschutz?

Schon vor der Verhandlung, aber auch in der Pause vor der Urteilsverkündung, war die Stimmung aller Beteiligten sehr angespannt.

Besonders was für einen Schäfer „zumutbaren Herdenschutz“ bedeutet, sollte durch den Anwalt Stefan Steinkühler an diesem Tag geklärt werden. Fakt ist, das Opriel seine Tiere einstallen solle, das habe bereits im Vorfeld die Untere Naturschutzbehörde Kreis Wesel empfohlen. Für Opriel hat das in den letzten Monaten zu erheblichen Mehrkosten geführt. Er baute einen Stall für 150.000 Euro und bezahlte diesen aus eigner Tasche. Darüber hinaus hat er seine Tiere seit Monaten nicht mehr auf seinen Weiden, die teilweise in großer Entfernung seines Wohnortes liegen, gelassen. Für Opriel stehe jedoch fest, dass eine dauerhafte Einstallung für Schafe nicht artgerecht sei.

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden

Nach Ansicht des Gerichts droht dem Schäfer durch Gloria kein ernster wirtschaftlicher Schaden. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, die zum Herdenschutz errichteten Elektrozäune zu überwinden, gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich das Tier zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert habe und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr böten. Im vergangenen Jahr habe es nur noch einen Vorfall gegeben. Die meisten Schafe bei Opriel sind der Wölfin Gloria 2018 und 2019 zum Opfer gefallen.

Das Gericht verwies zudem auf den besonderen Schutzstatus der Wölfe in Deutschland. Grundsätzlich ist die Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lässt eine Tötung nur in Ausnahmefällen zu.

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Dr. Matthias Kaiser, Leiter des NRW-Wolfsmonitorings (r.) sowie Schäferin Christian Rittman, anwalt Stefan Steinkühler und Schäfer Kurt Opriel

Fehlerhafte und mangelnde Neutralität

Ein zentrales Thema während der Verhandlung vonseiten des Anwalts Stefan Steinkühler war das Gutachten der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“. Hier hakte Steinkühler nach, da es laut dem Gahlener Bürgerforum Irritationen, was die Richtigkeit anbelangt, gegeben habe. Das Gahlener Bürgerforum (GBF) gelangte zu dieser Auffassung nach Prüfung von Details des Gutachtens und warf dem LANUV fehlerhafte und mangelnde Neutralität vor. Dazu gehörte die erstellte Rissliste bei zwei Rissereignissen, die nicht richtig wiedergegeben worden seien sowie die nicht Anerkennung des empfohlenen Herdenschutzes.

Bei einem Rissereignis beispielsweise vom 11.11. 2020 soll der Zaun Mängel gehabt haben, indem er „durchhing“ und an einer Stelle nur 1,11 Meter hoch war. Damit habe er nicht den geforderten Standard von 1,20 Meter entsprochen. Das fiel ihm bei einer nachträglichen Prüfung der Rissliste im Februar auf, nachdem Christiane Rittmann (Schäferin) ihrerseits ihn auf Fehler in der ursprünglichen Rissliste aufmerksam machte. Er bestätigte ihr per E-Mail, dass zwar ihr Rissereignis den empfohlenen Herdenschutz hatte, aber den vom 11.11. nachträglich nicht hatte.

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Auch der Umgang mit den Meldungen der ehrenamtlichen arbeitenden Wolfsberater von Schafsrissen an das LANUV gehörte am Mittwoch zur Auflistung der Vorwürfe fehlerhafter Handlungsweisen des LANUV. Archivfoto : Helmut Scheffler

Mangelhaftes Wolfsmonitoring

Auf mehrfache Nachfrage von Steinkühler, ob es hierfür einen Beweis gebe, legte Dr. Matthias Kaiser, (Leiter des NRW-Wolfsmonitorings) ein Foto vor, welches von einer Mitarbeiterin des LANUV angefertigt worden sei. „Es geht nicht darum, den Zaun schlecht zu machen, aber der Wolf findet auch die kleinste Lücke. Deshalb ist es wichtig, auf die kleinsten Details zu achten“, betonte Kaiser und verwies in diesem Fall auf die sogenannte Schwachstelle im Zaun. Auch diese Aussage überzeugte Steinkühler nicht. Für ihn war die Beweisführung sowie das Wolfsmonitoring weiterhin mangelhaft.

Steinkühler zeigte sich auch darüber überrascht, da bereits seine im Vorfeld persönliche Anfrage des Fotos trotz Einschaltung von Umweltministerin Heinen-Esser unbeantwortet geblieben ist. Für Kaiser vom LANUV sei laut Beweis des Fotos der empfohlene Herdenschutz in diesem Fall nicht gegeben. Stefan Steinkühler bemängelte erneut die falschen Grundlagen des Gutachtens. „Mängel werden falsch aufgeführt. Es wurde einfach unsauber gearbeitet und ich fühle mich in meiner Meinung mehr als bestätigt“, so Steinkühler. Dies sei laut Steinkühler auch bereits dadurch belegt, dass die Rissliste, die dem Gericht übersandt worden sei, welche den Stand 9.2.2021 enthielt, das Gutachten aber bereits am 28.1. 2021 erstellt worden sei. In der Verhandlung legte Kaiser eine Liste mit Stand vom 22.12. vor, die angeblich Bestandteil des Gutachtens von DBBW gewesen sei.

LANUV erstellt keine Risslisten

Kaiser betonte, dass LANUV nur dokumentiere und weder amtliche Rissprotokolle noch Zaunbegutachtungen erstelle. Sie seien nur für das Monitoring zuständig. „Nur, wer dann, wenn nicht Sie?“, fragte Steinkühler verwundert. Er habe nun gelernt, dass LANUV keine amtlichen Rissprotokolle anfertigt, obwohl die Bezirksregierung als Grundlage für die Billigkeitsentschädigung immer ein amtliches Rissprotokoll des Landesamtes LANUV verlangt. Hierauf konnte Dr. Kaiser keine klare Auskunft geben.

Wer will so einen Wolf haben?

Im Verlauf der Verhandlung gab es alternative Fragen zum Abschuss der Wölfin vom leitenden Richter. Unter anderem, ob es denkbar wäre einen Wolf zu fangen, um ihn umzusiedeln. Dazu erklärte Kaiser vom LANUV, dass dieses nicht ganz einfach sei. Wenn, das sei auch schon ausprobiert worden, haben die Wölfe im Gehege Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und seien nach gut einem halben Jahr eingegangen. Und auf die Frage einer eventuellen Umsiedlung lag die Antwort bei Kaiser klar auf der Hand und fragte wörtlich: „Wer will so einen Wolf haben?“ Darüber hinaus bedeute für Kaiser eine Entnahme ganz klar immer ein Abschuss.

Entnahme hat keine Auswirkung auf die Wolfspopulation

Eine weitere Frage des Richters war, inwieweit eine Entnahme der Wölfin Auswirkungen auf den bestehenden Rudel-Erhaltungsbestand in Deutschland habe. „Die Entnahme eines Tieres wird an der derzeitigen Population nichts ändern“, so Kaiser.

Mit Blick in die Zukunft verwies Kaiser darauf, dass das Schermbecker Gebiet interessant für weitere Wölfe sei, da es sehr waldreich sei und einen hohen Wildbestand habe. „Wir haben eine weitere Dynamik und ich gehe davon aus, dass weitere Wölfe, nicht unbedingt in diesem Jahr, sich hier dazugesellen werden“.

Wolf in Schermbeck Gloria von Bürgerforum

Keine besonderen Auffälligkeiten

Ein weiterer Richter wollte von Kaiser wissen, ob die Wölfin Gloria für ihn ein auffälliger Wolf wäre? Dieser verneinte. Er habe bei Gloria keine besonderen Auffälligkeiten beobachten können. „Ein auffälliger Wolf ist für mich, wenn dieser unter anderem die Scheu vor Menschen verliert, in Müll nach Nahrung sucht oder immer wieder an gut geschützte Weidetiere geht. Das sehe ich als einen problematischen, auffälligen Wolf an“.

In der Pause zog Schäfer Martin Tiemann eine Zwischenbilanz: „Für uns als Schäfer ist erfreulich zu hören, dass der Erhaltungszustand der Wölfe nicht gefährdet ist, obwohl eine Wölfin eventuell entnommen werden könnte“. Er hoffte zu dieser Zeit noch, dass Kurt Opriel mit seinem Antrag durchkommt. „Damit könnten wir für alle Weidetierhalter ein Zeichen setzen“. Er zeigte sich am Ende jedoch enttäuscht über das Urteil, wie auch der Kläger Kurt Opriel: „Das Urteil muss ich jetzt erst einmal sacken lassen. Wie es weitergeht, kann ich momentan nicht sagen“. (bos)