Gleich drei neue Baugebiete in Schermbeck

Nach längerer Pause kann die Gemeinde Schermbeck wieder Grundstücke für Wohnbebauung anbieten.

Mit gleich drei neuen Baugebieten befasste sich der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Schermbeck am Donnerstag.

Die Flächen liegen an der Weseler Straße/Borgskamps, direkt neben dem Friedhof. An der Freudenberger Straße und der Erler Straße gegenüber Ford Böwing.

Für das Grundstück Freudenberger Straße stimmte der Ausschuss am Donnerstag bei der gemeindlichen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses einstimmig für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne einer zeitnahen Bereitstellung von intensiv nachgefragten Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde.

Aufgrund des eigentlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann hier auf erleichternden Vorschriften des neuen § 13b BAU GB zurückgegriffen werden.

Die ebenfalls erwogene Wohnbebauung in diesem Baugebietsdreieck zwischen Freudenberger Straße/Im Trog und Kilianstraße (752) lässt sich zurzeit aufgrund eines vorliegenden Lärmgutachtes, bedingt durch die überschreitenden Lärmgrenzwerte, ausgehend von den im Umfeld liegenden und langjährigen Gewerbebetriebe allerdings nicht, wie im Vorfeld angedacht, verwirklichen.

Wohngebiet Spechort

Mit Blick auf das zweite Wohnbebauungsgebiet „Spechort“ gegenüber Autohaus Böwing, möchte die Gemeindeverwaltung ein weiteres Wohngebiet erschließen und beschloss ebenfalls einstimmig die öffentliche Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Wohnbebauung Spechort Erler Strasse Schermbeck
Wohnbebauung Spechort – Erler Strasse Schermbeck

Jürgen Trick (Die Grünen) verwies jedoch darauf, dass die Verwaltung bereits bei der Planung Einfluss darauf nehmen solle, dass hier sozialer Wohnungsbau mit einbezogen wird. „Es sollte günstiger Wohnraum geschaffen werden für junge Leute, aber auch für sozial schwächer gestellte Menschen“. Als Beispiel nannte Trick die alleinstehende Verkäuferin mit einem oder mehreren Kindern. Günter Beck warf ein, dass die Verwaltung bei der Planung in diesem Bereich vorsichtig umgehen möchte und den Blick auf die zukünftigen Mietpreise nicht verlieren sollte.

„Was die Investoren mit den Grundstücken machen die wir verkaufen, sei letztendlich ihre Entscheidung. Darauf habe die Verwaltung keinen Einfluss, aber als Grundstückseigentümer können wir ein Zeichen setzen, wohin man will. Müssen aber schauen, dass es sich in die Umgebung einfügt“, so Rexforth.

Wohnbebauung Borgskamp

Für die dritte neue „Wohnbebauung Borgskamp“ beschloss der Auschuss die öffentliche Ausstellung des Bebauungsplanes.

Dieser Bereich sei, so Rainer Gardemann (CDU), am weitesten fortgeschritten und: „Hier sind wir auf den letzten Metern“.

Entstehen sollen auf der Fläche zwischen Weseler Straße und des Friedhofes im vorderen Bereich, so Mike Rexforth, zwei großen Blöcke als Mischgebietsobjekte, sowohl zum Wohnen als auch für Dienstleiter mit nicht störendem Gewerbe. Baugebiet Borgskamp Schermbeck

Die sich dahinter befindenden Wohnbaugrundstücke werden von der Gemeinde als Erbbaurechtsgeber und Verkäufer als Erbbaugrundstücke und Kaufgrundstücke vergeben.

Laut Planung befinden sich die zu verkaufenden Grundstücke auf der linken Seite, sprich zum Friedhof hin. Die Erbbaugrundstücke und mit einer Grundstücksgröße von rund 380 qm, sind auf der rechten Seite geplant. Geplant sind hier Häuser in zweigeschossiger Bauweise.

Ebenfalls legte der Ausschuss fest, dass pro Wohneinheit je zwei Parkplätze ausgewiesen werden. „Wir haben bei den öffentlichen Parkplätzen versucht, so viele wie möglich unterzubringen“, so Gerd Abelt, Leiter des technischen Bauamts.

Keine Durchfahrtsstraße

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt ausschließlich von der Weseler Straße aus. Laut Abelt sei hier eine offizielle Durchfahrt für „Jedermann“ nach Südosten nicht geplant. Die Feuerwehr kann aber vom südosten aus im Notfall in das Wohngebiet fahren. Hier sollen Poller installiert werden, die jederzeit bei einem Einsatz durch die Feuerwehr entfernt werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Borgskamp“ soll für die Dauer von einem Monat in der Verwaltung öffentlich ausgelegt werden.

Petra Bosse