Gemeinde Schermbeck wehrt sich gegen Verlauf der neuen Wasserstoffleitung

Open Grid plant eine neue Wasserstoffleitung – Gemeinde Schermbeck hat in dieser Angelegenheit den Regionalverband Ruhr (RVR) um eine Stellungnahme gebeten.

Open Grid plant eine neue Wasserstoffleitung, die in Dorsten, oder an alternativen Standpunkten im Bereich des vorhandenen Leitungsnetzes im Stadtgebiet Dorsten-Holsterhausen über Schermbeck, Hünxe, Rheinberg und Dinslaken verlaufen soll. Endpunkt der Leitung ist Duisburg-Hamborn. Der Untersuchungsraum hat eine Größe von 374 km² und einer Gesamtlänge von ca. 36 km.

Am 21.06. nahm der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck in seiner Sitzung Stellung zu dem Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Wasserstoffleitung Dorsten-Duisburg-Hamborn“.

Als die ersten Pläne im Oktober 2021 der Trassenführung mit der insgesamt 35 Kilometer langen und zwölf Meter breiten Wasserstoffleitung auf Schermbecker Gebiet von Open Grid vorgestellt wurden, lag Schermbeck ehe am Rande des Untersuchungsraums. Ein konkreter Trassenverlauf wurde auch nicht genannt.

Nun gibt es zwei neue Raumordnungsverfahren, wo die Trasse in beiden Fällen durch Schermbecker Gebiet (Witte Berge, Rand des Gewerbegebietes und Gahlen) verlegt werden soll. Den neuen Verlauf der von Open Grid favorisierten Trasse sieht die Verwaltung mehr als kritisch und nicht als vorrangige Kernalternative an.

übersicht Gasleitung durch Gemeinde Schermbeck Gahlen
Zwei der drei Varianten der geplanten Wasserstoffleitung Dorsten-Duisburg-Hamborn führen durch die Gemeinde Schermbeck. © NavLog/GeoBasis-DE / BKG 2020

Gasleitung soll durch Naturschutz- und naturschutzwürdige Flächen verlaufen.

Der Bau einer solchen Leitung würde laut Verwaltung die gemeindliche Planungshoheit und bauliche Entwicklung merklich einschränken. Laut dem Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren sollen in beiden vorgestellten Schermbecker Korridoren die Trassen eine Länge von 2.102 Meter und 3.322 Kilometer haben. Darüber hinaus sieht die Verwaltung bei dem geplanten Verlauf der 300 mm breiten Gasleitung erhebliche und vielfältige Konflikte auf sich zukommen. Allein deshalb schon, weil laut Verwaltung bei der Planung der Trasse eine unzureichende Würdigung der Bodeneigenschaften und des Bodenschutzes und des Schutzes von Trinkwasserbrunnen bei den Schermbecker Korridoren nicht beachtet worden seien. Außerdem würde die Trasse großflächig durch Naturschutz- und naturschutzwürdige Flächen verlaufen.

Gasleitung Open Grid Schermbeck

Gutachten ist fehler- und lückenhaft

Für Open Grid sei laut Gutachten vom 29.04.2022 der Antragskorridor aus artenschutzrechtlicher und umweltfachlicher Sicht realisierbar. Das Schutzgut Menschen sei von der Leitung – abgesehen von den Wirkungen des Baugebietes – nicht beeinträchtig.

Für die Gemeinde jedoch sei das neue Raumordnungsverfahren im Umwelt-Prüfungsbericht auf Umweltverträglichkeit zu undifferenziert, lückenhaft, nicht nachvollziehbar und fehlerhaft.

Die Begründung: Der geplante Trassenverlauf führt zu einer Beeinträchtigung der gemeindlichen Wirtschaftswege. Diese seien größtenteils durch andere Bauprojekte zu Versorgungsleitungen (z. B. ZEELINK) als Baustellenzufahrten in anderen Ortsteilen in Mitleidenschaft gezogen worden, ohne das bisher der wünschenswerte Schadensausgleich für die Gemeinde erkennbar sei.

Beeinträchtigung der Schermbecker Landwirtschaft

Hingewiesen wird auch auf die weiteren Nutzungsausfälle und Verknappung landwirtschaftlicher Nutzungsflächen durch angeordnete bzw. erwartende Kompensationsmaßnahmen zu dieser neuer Leitungstrasse.

Planungskonflikt durch Flächenüberlagerungen

Der Alternativkorridor auf Schermbecker Gebiet tangiert die im sachlichen Teilnutzungsplan „Wind-Energie“ von Schermbeck dargestellten Vorrangzone für Windenergie im Rüster Feld. Die tiefe Fundamentierung derartiger Anlagen sowie ihre Anfahrbarkeit mit besonders schweren Geräten und Fahrzeugen des Leitungskorridors seien Planung nicht beachtet worden.

Die Gemeinde hat nun in dieser Angelegenheit den Regionalverband Ruhr (RVR) um eine Stellungnahme gebeten. Für den Fall der Nichtberücksichtigung der Stellungnahme wird, kündigt die Gemeinde Schermbeck eine Klage gegen die Entscheidung an.

Die Wasserstoffleitung soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Hinsichtlich des Raumordnungsverfahrend.