Die Gemeinde Schermbeck sucht Interessierte für das Ehrenamt der Schiedsperson.
Die Wahlperiode der aktuellen Amtsinhaber endet im Februar 2026, sodass die Positionen neu besetzt werden müssen. Bewerbungen sind bis zum 16. Oktober 2025 möglich.
Aufgaben einer Schiedsperson
Schiedspersonen tragen dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie sollen durch Verhandlungsgeschick festgefahrene Konflikte lösen und Streitigkeiten außergerichtlich beenden. Dazu gehören zivilrechtliche Fälle wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder Fragen zur Hausordnung. Auch bei leichten Körperverletzungen, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen kommen sie zum Einsatz.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Das Ehrenamt kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, im Schiedsamtsbezirk Schermbeck wohnen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Eignung hängt neben der persönlichen Integrität auch von Fähigkeiten wie Schreibgewandtheit, aktives Zuhören sowie Geschick in Verhandlungsführung ab.
Wahl und Ausbildung
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Gemeinderat. Anschließend bestätigt und vereidigt die Direktorin des Amtsgerichts Wesel die gewählten Personen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Für die Tätigkeit werden Seminare und Fortbildungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. angeboten.
Bewerbungsschluss im Oktober
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 16. Oktober 2025 bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich III, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck, einreichen. Weitere Auskünfte erteilt Frau Möllmann unter Tel. (02853) 910 123 oder per E-Mail an [email protected].























