Hundehalter in der Gemeinde Schermbeck sollten sich schnell melden – Alle Haushalte werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Schermbeck eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden. Aktuell sind 1590 Hunde in Schermbeck angemeldet.
Aktuell läuft sich die jährliche Hundesteuer auf 73,20 € pro Hund. Diese Summe erhöht sich entsprechend, wenn jemand zwei oder sogar drei Hunde hält. Ab dem Jahr 2024 wird die Steuer pro Hund auf 96 Euro angehoben. Bei der Haltung von zwei Hunden steigt der Betrag von 85,20 Euro auf 108 Euro.
In der Vergangenheit habe die Verwaltung feststellen müssen, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde Schermbeck nun beschlossen, eine umfassende Hundebestandsaufnahme einzuleiten.
Mitarbeiter unterwegs
Dazu werden alle Haushalte in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Durchführung der Befragung die Wohnungen der Befragten nicht betreten werden. Zudem können sich die Mitarbeiter durch einen gesiegelten Ausweis der Gemeinde Raesfeld legitimieren.
Bußgeld bis zu 500 Euro
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500 € geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens bei der Gemeindeverwaltung Schermbeck, Frau Hiziroglu, Tel. 02853/910-226 anzumelden. Nur so könne sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen, teilt die Verwaltung weiter mit.