Gefährdung der Bevölkerung wurde zu wenig berücksichtigt

Schermbecker Planungsausschuss kritisiert die geplante Trassenführung der Erdgasleitung ZEELINK II

Mit Beifall quittierten am Donnerstag im Rathaus die etwa 30 Zuhörer eine Entscheidung des Planungs- und Umweltausschusses, die den geplanten Bau der Erdgasfernleitung „ZEELINK II“ zwischen Legden und St. Hubert (Stadt Kempen) betrifft. Die Gruppe um Sprecherin Jutta Becker-Ufermann hatte zuvor eine Stunde lang vor dem Rathaus mit einem Transparent und mit engagierten Gesprächen auf ihre Ablehnung der Leitungstrasse in den Schermbecker Ortsteilen Dämmerwald und Weselerwald aufmerksam gemacht.

Im September wurde das Planfeststellungsverfahren für diese Erdgasleitung eröffnet. In diesem Verfahren konnte die Gemeinde Schermbeck als Träger öffentlicher belange Stellung nehmen. Die von der Verwaltung entworfene dreiseitige Stellungnahme zur Trassenverlegung wurde am Donnerstag ohne Gegenstimme verabschiedet.

Vor Beginn der Sitzung des gemeindlichen Planungs- und Umweltausschusses machte ein Gruppe Dämmerwalder und Weselerwalder Bürger eine Stunde lang vor dem Rathaus mit einem Transparent und mit engagierten Gesprächen auf ihre Ablehnung der ZEELINK-Leitungstrasse aufmerksam. Foto: Helmut Scheffler

Gefahrenpotenzial

Der erste Abschnitt der Stellungnahme befasst sich mit dem Gefahrenpotenzial. Es wird auf den Forschungsbericht 285 des Bundesamtes für Materialforschung und Prüfung verwiesen. Danach seien „im Havariefall erhebliche Zerstörungen in einem Abstand von 350 Metern beidseits einer Gastrasse zu erwarten.“ Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur ZEELINK-Trasse kommt hingegen zum Schluss, dass das Schutzgut Mensch nicht betroffen sei, obwohl die Trasse teilweise weniger als 100 m von Wohngebäuden verlaufe.

Erhöhung der Überdeckung

Die Mindestüberdeckung der Leitungen auf freier Feldflur wird im Antrag für die ZEELINK-Trasse mit 1 m angegeben. Die Gemeinde Schermbeck fordert vor dem Hintergrund der in der Landwirtschaft eingesetzten schweren Geräte eine Erhöhung der Überdeckung.

In der gemeindlichen Stellungnahme werden „dauerhafte Beeinträchtigungen des Grundwasserspiegels aufgrund der Verlegung der Ferngasleitung“ befürchtet, da „sich die Wiederherstellung der bestehenden Drainagen über die Trasse hinweg nicht in jedem Fall realisieren lässt.“ Aus diesem Grund fordert die Gemeinde, dass parallel zur Trasse ein neues Vorflutsystem für durchgeschnittene Drainagen geschaffen wird.

Trassenführung

Aus Gründen des Naturschutzes ist die von der Gemeinde mehrfach geforderte Verlegung der Trasse durch den Dämmerwald nicht in Betracht gezogen worden. In der Stellungnahme wird deshalb erneut die Trassenführung durch den Dämmerwald favorisiert. Als Begründung wird der Bodenschutz angegeben. Bei der Verlegung im geplanten Bereich sei eine Vermischung der Sandböden mit tonigen Unterböden auf jeden Fall zu vermeiden, um das derzeit hohe Ertragsniveau dieser Fläche nicht zu gefährden. Die Landwirte widersprechen den Aussagen in den Planfeststellungsunterlagen, wonach eine Beeinträchtigung der Böden nur in der Bauphase auftreten würden.

Die Gemeinde beanstandet auch, dass nicht alle Gefahrenpotenziale berücksichtigt worden seien. Die Planungsunterlagen wurden mit den Grundsätzen verglichen, die der Landesentwicklungsplan (LEP) für den Bau und die Planung von Transportleitungen festgelegt hat. Dabei wurde festgestellt, dass nicht alle Forderungen des LEP berücksichtigt wurden.

Mehrfachbelastung

Die Gemeinde fordert, dass in der Planfeststellung festzulegen sei, „dass Schäden an gemeindeeigenen Straßen und Wegen, die durch den Bau der Gaspipeline bedingt sind, nach Beendigung der Bauarbeiten auf Kosten des Vorhabenträgers wieder zu beseitigen sind und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist.“ Zusätzlich wird gefordert, Querungen von Straßen und Wegen, die in der Straßenbaulast der Gemeinde Schermbeck fallen, mit der Gemeinde abzustimmen.

Die Gemeinde weist auf eine Mehrfachbelastung des Bereiches für die geplante Trassenführung hin und nennt dabei die geplante Gleichstromtrasse „A-Nord“. Aus diesem Grund bittet die Gemeinde in ihrer Stellungnahme darum, „im Planfeststellungsverfahren zu regeln, wie mit der Mehrfachbelastung und den Belangen anderer Leitungstrassen auf dem Gemeindegebiet Schermbeck verfahren wird.

Die Stellungnahme endet mit der Zusammenfassung: „Aus den genannten Gründen lehnt die Gemeinde Schermbeck den im Planfeststellungsverfahren dargestellten Trassenverlauf für die Erdgasfernleitung ZEELINK II ab.“ H.Sch.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.