Für Gloria von Wesel kann es nun eng werden

Beschluss im Bundestag: Wölfe dürfen künftig leichter geschossen werden

Es ist nichts Neues: Der Wolf steht in Deutschland unter Schutz. Dennoch hat der Bundestag nun eine Neuregelung beschlossen, die seinen Abschuss erleichtert. Grund dafür sei, dass in vielen Regionen es Sorgen vor Attacken auf Nutztiere gebe.

Beschlossen wurde im Bundestag, dass zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren Wölfe künftig leichter geschossen werden dürfen. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Großen Koalition vor. Der Bundestag hat diesen Beschluss nach langem Streit verabschiedet.

Wie jetzt beschlossen wurde, soll nach dem Plan von Umweltministerin Svenja Schulze ein Abschuss künftig auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Darüber hinaus heißt es, dass, so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden können, bis es keine Attacken mehr gibt – auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird.

Allerdings müssen die Länderbehörden aber jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zudem sollen Jäger regelmäßig vorab einbezogen werden.

2,4 MIO. Euro Präventionsmaßnahmen in 2018

Der Wolf spaltet die Gesellschaft – Insgesamt leben laut des Naturschutzbundes und deren Auswertung des Monitoringjahres 2018/2019 insgesamt 105 Wolfsrudel in Deutschland. Insgesamt haben die Länder im Jahr 2018 rund 2,4 MIO. Euro an Präventionsmaßnahmen gefördert, bei den aktuell insgesamt in Deutschland erfassten zwischen 275 und 301 erwachsene Wölfen.

Das geht aus neuen Erhebungen der Bundesländer hervor, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt wurden.

Neben den 105 Rudeln sind weiterhin 25 Wolfspaare sowie 13 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2018/19 bestätigt.

Im vorhergehenden Monitoringjahr 2017/18 wurden 77 Rudel, 40 Paare und 3 Einzelwölfe nachgewiesen (Stand vom 2.12.2019. BfN).

Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Die Wolfsterritorien konzentrieren sich nach wie vor auf die bisher bekannten Gebiete, die sich von Ostsachsen bis an die Nordsee erstrecken. Zusätzlich konnten in vier Bundesländern erstmalig einzelne territoriale Wölfe nachgewiesen werden.

Ein einzelner Wolf lebt im Kreis Wesel. Gloria von Wesel, lautet der Name der Dame, die hier seit 2018 aktiv unterwegs ist. Die Fraktion der FDP bemängelt seit Monaten, dass durch den strengen Schutz des Wolfes bei der derzeitigen Rechtslage in Deutschland kein Abschuss von Wölfen in diesen Regionen erreicht werden kann.

Den Ländern muss es aus Sicht der Fraktion der FDP ermöglicht werden, anhand sachlicher Kriterien Gebiete zu definieren, innerhalb derer Wölfe ganzjährig oder in bestimmten Zeiten bejagt werden können. Sie stellte auch im Bundestag den Antrag, dass der Wolf als normales, jagdbares Tier eingestuft werde. Dies wurde allerding vom Bundestag abgelehnt.

Die Fraktion der FDP legt dar, dass der Wolf seit dem Jahr 2000 wieder in Deutschland heimisch ist. Dieser Erfolg des Artenschutzes führt ihr zufolge gleichzeitig zu zahlreichen Herausforderungen.

Die Fraktion der AfD plädiere für die Festlegung einer bundesweiten Höchstzahl für den Wolf.

Die Fraktion der SPD monierte, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP setze mit seinem Vorschlag, den Wolf in das Bundesjagdgesetz als jagdbare Tierart aufzunehmen, einem Fehlgedanken auf.

Diese Maßnahme würde nichts bringen, weil sie nicht am Schutzstatus des Wolfes in irgendeiner Weise etwas verändert würde. Dann würde er zwar als jagdbare Tierart im Jagdrecht stehen, aber „erschossen“ werden dürfte er dennoch nicht.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP sei laut SPDFraktion im Bundestag zudem überflüssig, weil am 19. Dezember 2019 eine Novellierung des Bundesnaturschutz-Gesetzes beschlossen würde. Die dort vorgesehenen Änderungen seien in Verbindung mit den im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten erhöhten Mitteln für den Herdenschutz, die den Ländern zugesichert worden seien, der richtige Weg, wie in Zukunft das Zusammenleben des Wolfes mit den Menschen und den Nutztieren gut organisiert werden könne.

Entnahme des Wolfes soll rechtssicher und schnell erfolgen können

Mit dem neuen BNatSchG werde u. a. mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von sogenannten Problemwölfen geschaffen, denn dort, wo diese ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen überwinden würden, müsse deren Entnahme rechtssicher und schnell erfolgen können. Klar sei aber auch, dass der Wolf weiterhin eine strenggeschützte Art sei

„Man muss es immer wieder betonen: der Herdenschutz ist beim Wolfsmanagement essentiell. Denn nur die Anwendung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen kann Weidetiere vor Wolfsübergriffen schützen. Die Grundlage dafür liefern die bundesweiten Empfehlungen zu den Herdenschutzmaßnahmen“, so die BfN-Präsidentin.