Die Fraktion „Bürger für Bürger“ teilt zum Thema „Dichtheitsprüfung“ mit:
Anfang September 2015 hat die Gemeinde Schermbeck 390 Hauseigentümer, deren Haus vor 1965 erbaut wurde, angeschrieben, bis Ende 2015 einen Nachweis ihrer privaten Abwasserleitung auf Dichtheit vorzulegen. Damit wurde viel Unsicherheit in der Bürgerschaft erzeugt. Der § 61a LWG NRW wurde inzwischen aufgehoben.
Stattdessen kann die Kommune nach dem neuen § 53 zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung festlegen, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht. Die Anwendung dieser Kann-Bestimmung trägt auch zur Reduzierung des Personalaufwandes bei. Wir sind davon ausgegangen, dass der Bürgermeister, bevor er die Hauseigentümer anschreibt, zunächst die veränderte Rechtslage im entsprechenden Ausschuss beraten lässt. Dies ist nicht geschehen. Wir haben daher den Antrag gestellt, auf Prüfbescheinigungen in und außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich zu verzichten und von der eingeräumten Kann-Bestimmung Gebrauch zu machen.
Nur in begründeten Fällen sollte ein Nachweis verlangt werden. Grünschnittsammlung Seit vielen Jahren setzt sich unsere Fraktion „Bürger für Bürger“ für eine bürgerfreundliche Grünschnittannahme ein. Zunächst wurden unsere Anträge, begründet mit der Annahmepflicht im AEZ Asdonkshof, abgewiesen. Zuletzt verwies die Verwaltung darauf, dass zunächst die Untersuchungsergebnisse beim Regionale-Projekt „GartEn“ abgewartet werden sollten. Mit diesem Projekt wollte die Verwaltung modellhaft den Umgang mit dem anfallenden Grünschnitt neu regeln. Das Projekt „GartEn“ ist schließlich gescheitert. Ab
Anfang dieses Jahres wird der Baum-/Strauchschnitt 14-tägig in Gahlen und Rat-Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein wenig mehr als ein Jahr nach Konstituierung des neuen Rates möchten wir Rückschau halten, inwieweit wir bis heute unser Wahlprogramm umgesetzt haben. Da wir leider nicht den Bürgermeister stellen und die absolute Mehrheit der CDU verhindern konnten, werden wir nicht alle unsere Ziele umsetzen können. Für „Bürger für Bürger“ gilt jedoch: Vor der Wahl ist auch nach der Wahl. Oder: Was wir
versprochen haben, werden wir auch versuchen einzuhalten. Die von uns seit Jahren geforderte bürgerfreundliche Grünschnittsammlung wird seit dem 01.01.15 mit Erfolg praktiziert. Unsere Zielsetzung, ein Baumschnitt-/Grünflächenmanagement zur schrittweisen, pflegeleichteren Umgestaltung einzurichten, hat der Bürgermeister übernommen.
Unser Antrag vom 06.09.15nur im begründeten Gefährdungsverdacht eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen zu verlangen, muss noch im Ausschuss beraten werden. In einem ständigen Dialog mit dem Bürger zu kommen, hat für uns hohe Priorität. Größtmögliche Offenheit und Informationsfluss gehören zu unseren Leitlinien. Geheimniskrämerei lehnen wir ab. Daher laden wir auch regelmäßig zu unseren Bürgersprechstunden ein. Die Sitzungsvorlagen sollten soweit wie
möglich öffentlich behandelt werden.