Flexibilität in Offenen Ganztagsschulen

„Neuer Erlass bringt mehr Flexibilität in die Offene Ganztagsschule“, erklärt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik

„Ein aktueller Erlass von NRW Schulministerin Yvonne Gebauer mit sofortiger Wirkung stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler während des Offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten, zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen, teilnehmen können“, erklärt die heimische Landtagsabgeordnete Charlotte Quik. Ebenso sei es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen, oder Therapien wahrzunehmen. Auch rein familiäre Ereignisse seien künftig ein Grund, von der Teilnahme zu entbinden.

Die Landtagsabgeordnete war in den vergangenen Tagen mehrfach zum Thema „Flexibilität in der OGS“ aus dem Kreis Wesel angesprochen worden und verweist in diesem Zusammenhang auf den Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser habe zum Ziel, durch die oben genannten und lebensnahen Ausnahmen nun Klarheit und Rechtssicherheit für die Entbindung von der regelmäßigen Teilnahme für Eltern sowie für Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags zu schaffen.

„Die im vergangenen Dezember angekündigte und nun in Kraft getretene Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kindern zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität, um auch die Qualität der Angebote wahren zu können“, hatte Schulministerin Gebauer mitgeteilt.

„Für diese Legislaturperiode hat sich die Landesregierung drei Ziele für den Ganztag gesetzt: Ausbau der Plätze, Sicherung der Qualität und mehr Flexibilisierung. Wir ergreifen nun erste Maßnahmen, um diese Ziele umzusetzen“, betont Charlotte Quik. In einer weiteren Änderung des entsprechenden Erlasses sollen zum 1. August 2018 auch die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden.

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