FDP zum Projekt „Wohnen mit Pferden“

Zum geplanten Bauprojekt „Wohnen mit Pferden“, das im gemeindlichen Planungs- und Umweltausschuss behandelt wurde, meldet sich die FDP Schermbeck zu Wort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 mit erheblicher Irritation mußte die FDP-Gemeinderatsfraktion zur Kenntnis nehmen, daß nunmehr der Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen mit Pferden“ von der Ratsmehrheit „durchgewunken“ worden ist. Nach unserer Auffassung erhält der Begriff „Schermbecker Landrecht“ damit neue Nahrung. Denn ein solches Vorhaben wäre wohl in jeder anderen Gemeinde planungsrechtlich unmöglich gewesen. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach diesseitiger Interpretation um eine typische Wohnbebauung, die im Außenbereich unzulässig ist. Und bei dem geplanten Baugebiet handelt es sich zweifelsohne um den Außenbereich. Während andere Bürger sich an die Vorgaben des Gesetzgebers halten müssen, ist hier offensichtlich ein „Sonderrecht“ geschaffen worden. Dies ist aus mehreren Gründen höchst bedenklich:

 Ø Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Bebauung im Außenbereich. Diese ist – aus guten Gründen (Naturschutz, Landesplanung, Gefahr der Zersiedelung etc.) – nur unter sehr sehr engen Voraussetzungen überhaupt möglich. Die diesbezüglichen Vorschriften werden mit diesem „Bauvorhaben“ umgangen. Während sich alle anderen Bürger an Recht und Gesetz halten müssen, gilt dies offensichtlich nach Auffassung der Verwaltung und der Ratsmehrheit für bestimmte andere Bürger eben nicht.

Schermbeck

Ø Die Idee ist vollkommen absurd: Voraussetzung und wohl auch Auflage für das Bauvorhaben soll sein, daß jeder Wohnungseigentümer/Hauseigentümer ein eigenes Pferd hält; wer soll das überprüfen? Was passiert, wenn das Pferd verstirbt? Was passiert, wenn die Eigentümer nicht mehr in der Lage sind, das Pferd artgerecht zu versorgen? Wo sollen die Pferde ihren Auslauf haben? Im nördlichen Bereich grenzt das Gewerbegebiet an das Bauvorhaben an, der östliche Teil und der westliche Teil sind ebenfalls von Straßen zum Gewerbegebiet eingegrenzt; das gilt auch für den südlichen Teil, der jedenfalls überquert werden muß, um zu den dortigen Weiden zu kommen.

 Ø Es wird ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich hinterher auch andere Grundstückseigentümer im Außenbereich berufen können, also was kommt als nächstes: „Wohnen mit Hunden“, „Wohnen mit Katzen“, „Wohnen mit Schafen“?

 Ø Aus unserer Sicht ist nichts gegen eine Liberalisierung des öffentlichen Baurechts einzuwenden, aber dies muß dann von Seiten des Gesetzgebers geschehen. Keineswegs dürfen die Kommunen oder die Genehmigungsbehörden die bestehenden gesetzlichen Vorschriften auf eine so offensichtliche Art und Weise unterlaufen.

 Mit freundlichen, liberalen Grüßen

 gez.: Thomas M. Heiske

(Fraktionsvorsitzender)

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.