Schermbeck Die FDP gewinnt immer wieder den Eindruck, dass eine umlagefinanzierte Körperschaft nicht primär die Gebote der Wirtschaftlichkeit beachtet, auch wenn dies von der Verwaltung selbstverständlich gerne behauptet wird. Dies gilt auch für den Bereich des Kreisjugendamtes.
Die FDP-Gemeinderatsfraktion ist der Auffassung, dass sich eine Überprüfung lohnen könnte, ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Wesel auf diesem Gebiet möglich und zielführend wäre. „In den Parteiprogrammen und in den Sonntagsreden hört man oft von interkommunaler Zusammenarbeit“, berichtet der Fraktionsvorsitzende Thomas M. Heiske (Foto). Hier wäre ein Beispiel, wie diese auch gelebt werden könnte.
Aus diesen Überlegungen resultiert der Antrag, den Heiske der Verwaltung zugeleitet hat. Darin heißt es: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen: a) Könnten die Aufgaben, die bislang vom Kreisjugendamt für das Gebiet der Gemeinde Schermbeck wahrgenommen werden, auch von der Stadt Wesel wahrgenommen werden im Rahmen einer interkommunalen vertraglichen Vereinbarung? b. Welche Aufwendungen wären mit einem derartigen Modell der interkommunalen Zusammenarbeit verbunden und welche Aufwendungen würden dadurch wegfallen?
Als Begründung wird angegeben: „Im vorläufigen Kreishaushalts-Entwurf für das Jahr 2013 wird die differenzierte Kreisumlage (Jugendamtsumlage) für die Gemeinde Schermbeck mit einem Betrag von ca. 2.368.118,02 € angegeben (Seite – 60 – des Haushaltsentwurfes). Nach Auffassung der FDP-Gemeinderatsfraktion macht es zumindest Sinn zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem ohnehin bestehenden Jugendamt der Stadt Wesel auch unter Kostengesichtspunkten sinnvoll wäre. Unter Umständen könnten die Aufwendungen für die Jugendamtsarbeit, zu der die Gemeinde Schermbeck gesetzlich verpflichtet ist, erheblich gesenkt werden. Wir gehen davon aus, dass bei der Stadt Wesel ohnehin Personal vorgehalten wird und sich das Personal entsprechend auch auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck bezüglich der dortigen Tätigkeitsfelder auskennt; zumindest besteht aber die naheliegende Möglichkeit, dass Mitarbeiter kurzfristig eingearbeitet werden könnten oder im Falle einer langfristigen Kooperationsvereinbarung vom Kreis Wesel übernommen werden könnten.
Vor Einleitung entsprechender Maßnahmen wären jedoch die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und die Folgen den politischen Entscheidungsträgern darzustellen.“ H.Sch.