Der Fernsehsender n-tv hat berichtet, dass Abmahnanwälte sich offenbar die Bezeichnung „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) vorgenommen haben.
Der Begriff „Schutz“ sei demnach eine Widmung, die Medizinprodukten vorbehalten sei, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung tragen. Darauf verwies auch kürzlich die Stadt Dorsten, als sie Ehrenamtliche ermunterte, Mund-Nase-Masken zu nähen.
Der Grund: Abmahnanwälte haben sich offenbar der derzeit allzu häufigen Bezeichnung „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) angenommen.
Um den Engpass von Schutzmasken auszugleichen, zeigen sich die Menschen kreativ. Gutgemeint rufen Ehrenamtliche dazu auf, gemeinsam Schutzmasken für Seniorenhäuser, caritative Einrichtungen und auch für Kitas und Schulen zu nähen.
Der Begriff „Schutz“ sei jedoch eine Widmung, die Medizinprodukten vorbehalten sei, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung tragen. Darauf verweist ein Münchener Anwalt auf seiner Homepage.
Das sei allerdings bei selbstgenähten Masken nicht so und deshalb sei die die Bezeichnung „Schutz“ irreführend.
Was viele vielleicht nicht wissen ist, dass es bei falscher Bezeichnung nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren folgen könnten.
Laut Zitat des Anwalts Phil Salewski seien jedoch Begriffe wie Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske oder Behelfsmaske unproblematisch.