Erlass zur zweiten Booster-Impfung liegt noch nicht vor

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Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren sowie besonders gesundheitlich gefährdete und exponierte Personengruppen.

Der Kreis Wesel teilt mit, dass die zweite Auffrischung derzeit noch nicht an den Impfstellen des Kreises oder bei den Ärzten angeboten werden kann. Das liege daran, dass die Stiko derzeit lediglich eine Empfehlung ausgesprochen habe, die sich noch im vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren befindet. Dementsprechend sei eine rechtssichere Umsetzung derzeit noch nicht möglich. Laut Stiko können außerdem noch Änderungen vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlage muss geschaffen werden

Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheitswesen: „An allen Impfstellen können noch keine zweiten Booster-Impfungen vorgenommen werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass dafür erst die Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Besonders wichtig ist es derzeit, dass sich grundimmunisierte Menschen ihre erste Auffrischungsimpfung abholen. Nur so können wir möglichst viele Menschen vor einem schweren Verlauf schützen.“

Dr. Franz-Joachim Weyers, niedergelassener Arzt und Vorsitzender des Kreisverbands Wesel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein teilt mit: „Derzeit wird noch geprüft, ab wann auch die niedergelassene Ärzteschaft ihre entsprechenden Patientinnen und Patienten mit der zweiten Auffrischung impfen kann. Dies wird kurzfristig geschehen. Nach wie vor gilt aber, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht nur Erst- und Zweitimpfung verabreichen, sondern auch die erste Auffrischungsimpfung. Ich kann alle Menschen, die bereits grundimmunisiert sind, nur dazu aufrufen, ihre Booster-Impfungen in Anspruch zu nehmen.“