Ergebnisse der Klausurtagung 2018 der CDU-Ratsfraktion

Ergebnisse der Klausurtagung 2018 der CDU-Ratsfraktion Schermbeck

Mitgeteilt von: Klaus Schetter (Fraktionsvorsitzender), Rainer Gardemann (stellv. Fraktionsvorsitzender), Ulrich Stiemer (Parteivorsitzender) und Elmar Venohr (Pressesprecher).

Wie jedes Jahr hat sich die CDU-Ratsfraktion in 2018 am 9. und 10. November in Klausur begeben, um den Haushaltsentwurf und weitere aktuelle Themen für das Jahr 2019 zu beraten. 

Dabei haben wir der besonderen Situation, dass der Haushaltsentwurf für das Folgejahr bereits im ablaufenden Kalenderjahr beraten werden kann, Rechnung getragen.

Im Landgasthof Triptrap in Üfte haben wir im Kreis der Ratsmitglieder, der sachkundigen Bürger und erstmals auch interessierter Vorstandsmitglieder aus den Ortsverbänden und dem Gemeindeverband, unter Beteiligung des Bürgermeisters und des Kämmerers die vorgelegten Zahlen und Fakten kritisch beleuchtet und diskutiert. Die nachstehenden Themen und Punkte haben wir dabei festgehalten.

I. Haushaltsberatungen

Klausurtagung 2018 Schermbeck
Rainer Gardemann, Klaus Schetter und Ullrich Stiemer (v.l.) stellen das Ergebnis der Haushaltsberatungen seitens der CDU vor. Foto Scheffler

Es ist sehr erfreulich, dass Schermbeck auch in diesem Jahr ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen wird und damit den Weg für eine zielorientierte Entwicklung verfestigen kann.

Die CDU fühlt sich darin bestätigt, den eigenen Kurs der Haushaltskonsolidierung und den der Verwaltung in den vergangenen Jahren mitgetragen zu haben, auch wenn dies zur Folge hatte, nicht immer angenehme Entscheidungen zu treffen.

Gleichwohl ist die Anmerkung des Kämmerers wichtig und richtig, dass Prognosen noch lange keine Ergebnisse sind und sich durch Veränderungen der Prognosezahlen auch Verschlechterungen ergeben können, welche das Ziel gefährden. Der Vorteil der frühen Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 bereits im ablaufenden Jahr 2018 birgt natürlich die Risiken der noch nicht vollständig vorliegenden Prognosezahlen und Umlage- und Zahllasten an den Kreis Wesel.

Modellrechnungen für die Schlüsselzuweisung

Aufhorchen lassen die ersten vorläufigen Modellrechnungen für die Schlüsselzuweisung, Investitionspauschale und Sportpauschale des Landes, die der Gemeinde Schermbeck ein Plus von ca. 400.000,00 € prognostiziert. Eine erfreuliche Entwicklung. Trotzdem ist es aus unserer Sicht erforderlich, den Weg der Konsolidierung unbeirrt weiter zu gehen und nicht möglichen Verlockungen zu erliegen.

Zwar ist die Kreisumlage auf Grund der Bemühungen unter Führung der CDU-Kreistagsfraktion noch einmal gesunken, trotzdem wird es zu einer Erhöhung der Zahllast in Höhe von ca. 200.000,00 € kommen.

Oberstes Ziel bleibt für die CDU die Rückerlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit, da sich an dieser alle weiteren Gestaltungsschritte festmachen.

Bei der Prüfung des Haushaltes ist sehr schnell deutlich geworden, dass es schnell zu realisierendes großes Einsparpotential weiterhin nicht gibt.
Dieser Eindruck wird auch durch den Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde der Gemeinde bestätigt, weshalb in dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept keine weiteren Maßnahmen konkret beschrieben werden können.

Die CDU wird die Entwicklung der Entschuldung weiterhin unterstützen um durch kontinuierlich sinkende Zinszahlungen mehr Gestaltungsspielraum zu bekommen.

II. Einzelpunkte zum Haushalt

Die Gemeindekassen sind trotz der erfreulichen Entwicklungen leer und der oben erwähnte Weg der Entschuldung lädt nicht dazu ein, sich Geld für Maßnahmen zu leihen. Die Aufnahme von Kassenkrediten ist für uns keine Alternative, es muss entschieden daran gearbeitet werden, die Liquidität zu erhalten.
Wir stehen hinter den geplanten Einzelmaßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes.
Darum beschränkt sich die CDU-Fraktion mit Ausnahme von wenigen Punkten vorrangig darauf, alte Projekte abzuarbeiten und voranzubringen.

Kommunale Boden- und Liegenschaftspolitik

Die CDU Fraktion hat bereits vor einem Jahr ein Konzept zur gezielten Boden- und Liegenschaftspolitik erarbeitet. Ziel ist es, den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden nachzukommen und neue Flächen für die Wohnbebauung und Ansiedlung von Gewerbebetrieben auszuweisen. Dabei muss es im Vordergrund stehen, dass bezahlbarer Wohnraum und Gewerbegrundstücke angeboten werden, die unter Federführung der Gemeindeverwaltung entstehen.

Weiterer Leitpfaden bei der wohnbaulichen Entwicklung muss die Berücksichtigung der Altersstruktur in der Gemeinde mit Blick auf die Zukunft sein. Laut aktuellem Demografie-Kompass-Niederrhein der Industrie- und Handelskammer ergibt sich für die Gemeinde Schermbeck bei der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2040 ein moderates Wachstum von 0,2 % gegenüber einem IHK-Mittelwert von -4,6 %.

Die Prognose des RVR liegt sogar bei +3,8 %. Das zeichnet zunächst ein positives Bild. Näher betrachtet erkennt man jedoch, dass dieser Positivtrend auf der Tatsache beruht, dass wir einen überdurchschnittlichen Zuwachs in der Altersgruppe ab 65 Jahren haben.

Im Bericht heißt es: „Schermbeck ist laut Bevölkerungsvorausberechnung die Kommune im Kreis Wesel mit der stärksten Zunahme in der Gruppe der Über-65-Jährigen in den nächsten 25 Jahren“. Dies zwingt uns zu Handeln. Wir müssen durch gezielte Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass jüngere Erwachsene und junge Familien mit Kindern in Schermbeck bleiben, bzw. den Weg nach Schermbeck finden. Die Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke ist hierzu ein wesentlicher Punkt, der eine Weiche stellen wird.

In den zurückliegenden Monaten haben wir maßgeblich an dieser Richtlinie mitgearbeitet, so dass diese nach Beschluss im Fachausschuss nun umgesetzt werden kann.
Voraussetzung für diesen erfolgreichen Weg ist natürlich die Tatsache, dass die Gemeinde im Besitz von Wohnbaugrundstücken ist oder solche erwirbt.

Hier hat der Bürgermeister in letzter Zeit bereits einige erfolgreiche Verhandlungen zum Abschluss gebracht. Wir werden diesen Weg, wie bisher, vollumfänglich unterstützen und gehen davon aus, dass die auf unsere Initiative hin verabschiedete verbindliche Regelung für das Baulandmanagement nun angewandt wird. Als eine Zukunftsaufgabe des PLUMA sehen wir es außerdem, die vorhandenen Bebauungspläne hinsichtlich der möglichen inneren Verdichtung zu überprüfen, um hier im Einklang mit der Bauordnung sehr kurzfristig Lösungen aufzuzeigen.
Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen stehen wir zu der Maßnahme Hufenkamp II, die durch entsprechende Bearbeitung und Beschlussfassung im PLUMA zeitnah zur Satzungsreife geführt werden soll. Des Weiteren bitten wir den Bürgermeister mit den Eigentümern der Gewerbefläche IDUNAHALL Verhandlungen aufzunehmen, um hier die Möglichkeit eines Engagements durch die Gemeinde auszuloten.

Baumaßnahmen Mittelstraße

Die Havarien von Ver- und Entsorgungsleitungen in der Mittelstraße in den letzten Monaten haben uns aufhorchen lassen und die Frage gestellt, ob hier nicht eine grundsätzliche Lösung gefunden werden muss. Auslöser dieser Reparaturmaßnahmen war ein Defekt an der durch die Mittelstraße laufenden Wasserversorgungsleitung. Da der Defekt auf die Lebensdauer der Rohrleitung zurückzuführen ist, kann man davon ausgehen, dass nur ein Austausch über die Gesamtlänge wahrscheinlich eine dauerhafte Lösung darstellt.

Dieser Sachverhalt ist vom Versorgungsträger mittlerweile bestätigt worden. Des Weiteren gibt es hinsichtlich des Zustandes der gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle ebenfalls einen Sanierungsbedarf. Angetrieben von diesen Fakten und der Förderzusage zum integrierten Handlungskonzept ist auf unsere Initiative hin ein unabhängiges Planungsbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zur Gestaltung der Mittelstraße unter Beachtung der verkehrlichen Situation beauftragt worden. Wir gehen davon aus, dass in Ab¬stimmung mit der Bezirksregierung nun kurzfristig mit den Planungen begonnen werden kann, an denen die Bevölkerung in ausreichendem Umfang, durch geeignete Informations-veranstaltungen und Work-Shops mitgestalten kann.

Schulentwicklung

Das Förderprogramm des Landes NRW bedeutet für die Scherm-becker Schulen einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1,07 Mio.€, die bis zum Jahr 2020 investiert werden müssen.

Hierzu gibt es bereits Verwendungsvorschläge, die von der Verwaltung erarbeitet wurden und dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Um die Schulsituation in Schermbeck mit Sicht auf die nächsten Generationen zu sichern und die Qualität hoch zu halten und ggf. zu erhöhen sind wir sicher, dass durch die beauftragte Erstellung des Gutachtens uns Antworten zur Ausrichtung der zukünftigen Grundschulsituation geliefert werden, die ein wichtiger Baustein für die Gesamtattraktivität darstellt. Dabei haben wir natürlich auch das digitale Lernen und die künftigen Anforderungen an die OGS im Focus.

Erscheinungsbild der Gemeinde

Das Erscheinungsbild der Gemeinde hat sich in den vergangenen Monaten augenscheinlich geändert. Hier zeigt der von uns unterstützte und vom Bürgermeister in Teilbereichen bereits vollzogene Weg der Vereinfachung von Grünflächen und somit Reduzierung von Pflegeaufwand, erste Erfolge.

Unterstützung erhält die ebenfalls vom Bürgermeister eingeführte Initiative zum Engagement von Gruppen und Einzelpersonen, die bereits große Beachtung findet. In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich den besonderen Einsatz der Belegschaft des Bauhofes erwähnen. Durch Kontinuität und optimierte Arbeitsabläufe wurde eine für Alle sichtbare optische Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Grünanlagen erreicht.

Um die guten Arbeiten des Bauhofes auch zukünftig sicherzustellen, haben wir nun das von uns geforderte Bauhofkonzept erhalten, auf dessen Basis wir nun gezielt Entscheidungen treffen können. Des Weiteren sollte erneut überprüft werden, ob durch die gezielte Vergabe von Fremdleistungen (z.B. das Reinigen und Entleeren von Abfallbehältern und Papierkörben) einschließlich des evtl. erforderlichen Austauschs der Behältnisse ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden kann.
Durch die aktuelle Berichterstattung wird deutlich, dass das nicht neue Thema der Schaffung von Wildblumenwiesen erneut auf die Tagesordnung gehört. Wir bitten die Verwaltung, mit den entsprechenden Verbänden und Interessengemeinschaften Kontakt aufzunehmen, um zu einem tragfähigen Konzept zu kommen. Insbesondere gemeindeeigene Restflächen sollten hier mit einbezogen werden.

Nach Fertigstellung des Radweges auf der alten Bahntrasse zwischen Dorsten und Hünxe hat die Gemeinde Schermbeck seinerzeit die Pflege und Instandhaltung vertraglich zugesichert. Augenscheinlich stellt sich in den nächsten Jahren die Situation ein, dass gezielte Baumschnitt und Pflegearbeiten erforderlich werden. Da wir davon ausgehen, dass diese Arbeiten einen erheblichen Aufwand darstellen bitten wir die Verwaltung bereits jetzt, Überlegungen anzustellen, wie man diese Arbeiten erledigen kann und welche Aufwendungen erforderlich sind. Auch der Lückenschluss auf der alten Bahntrasse in Damm muss weiter auf der Tagesordnung bleiben.

Gemeindestrasse und Wirtschaftswege

Die spätestens jährlich wiederkehrende Debatte um die Höhe der Ansätze für die Instandhaltung von Gemeindestrassen und Wirtschaftswegen ist auch in diesem Jahr sehr präsent. Die gewählten Ansätze sind nach objektiver Betrachtung und unter der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wahrscheinlich zu gering.

Mit der Notlösung der Dünnbettsanierung haben wir eigentlich gute Erfolge erzielt, so dass dieser Weg als derzeit probates Mittel zu sehen ist, dass allerdings in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. korrigiert werden muss. Uns ist bekannt, dass wir auf Dauer mehr in den Unterhalt investieren müssen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen eine KAG-fähige Erneuerung von Gemeindestrassen möglich ist. Das Thema Sanierung der „Haus Gahlen Strasse“ sollte unter Abwägung der evtl. entstehenden Sonderbelastung im Zuge der Brückenerneuerung für die Zukunftsplanungen auf der Tagesordnung stehen.
Unser Vorschlag, im Bereich der Wirtschaftswege über einen Zweckverband nachzudenken, ist von der Verwaltung schon vor einiger Zeit aufgegriffen worden. Bislang hat das Land NRW den zügigen Fortgang dieses Vorhabens nur unzureichend unterstützt.

Aufgrund der Ergebnisse des beauftragten Planungsbüros zur Erstellung des notwendigen Katasters sind wir sicher, dass die Grundlagen für eine zukunftsnahe Planung geschaffen wurden.

Bauvorhaben Borgskamp

Durch die Entscheidung des Rates, das ursprünglich für die Integration von Flüchtlingen vorgesehen Bauvorhaben auf der Basis der aktuellen Zahlen einer anderen Nutzung zuzuführen hat die Verwaltung nun eine Alternative aufgezeigt, worüber der Fachausschuss gestern entschieden hat.

Klimamanager

Das Klimaschutzkonzept der Gemeinde ist im Sommer 2015 verabschiedet worden. Dieses Konzept war mit der Empfehlung verbunden, die Ziele und Aufgaben des Konzeptes durch eine entsprechende Fachkraft in der Umsetzung zu begleiten. Trotz der damit auf fünf Jahre festgeschriebenen Förderung konnte bislang keine durchschlagende positive Entscheidung getroffen werden.

Nach eingehender Abwägung aller relevanten Daten und Fakten und unter Einbeziehung einer zukunftsfähigen Personalsituation hatten wir uns vor einem Jahr entschieden, eine solche Stelle vorzusehen. Nun endlich ist diese Stelle besetzt und wir freuen uns auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Klimaschutzmanager.

Einzelhandelsstandort Mittelstrasse

Durch die Schließung des vorhandenen Marktes ist eine Situation entstanden, die uns zur Eile aber auch zur Besonnenheit zwingt. Aufgrund der aktuellen Zwischenergebnisse kann man jedoch davon ausgehen, dass eine zukunftsträchtige Lösung in Reichweite ist. Wir möchten den greifbar nahen Erfolg nicht durch voreilige Äußerungen gefährden, glauben aber eine komplexe und zukunftsweisende Lösung.

Kulturstiftung

Die CDU Fraktion sorgt sich seit einiger Zeit um den Fortbestand der bislang erfolgreich agierenden Kulturstiftung. Um die Aktivitäten wieder in Gang zu bringen und den handelnden Personen auch Gestaltungsmöglichkeiten anhand zu geben, wird die CDU Fraktion beantragen, einen Haushaltsansatz in Höhe von 10.000,00 € für das Jahr 2019 einzustellen.