Entlastung für Bürger – Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Die Regierungskoalition hat Entlastungspaket für Energiekosten beschlossen – Dazu gehört die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Die regierende Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat auf aufgrund der hohen Energiepreise ein zweites Energiepaket beschlossen.

Bereits letzte Woche hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum „Steuerentlastungsgesetz 2022“ beschlossen. Die Maßnahmen sollen dem rasanten Anstieg der Energie als Folge des Ukraine-Krieges entgegenwirken. Nun wurden weitere Maßnahmen heute umgesetzt.

Spritpreise

Gesenkt werden soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin – befristet auf drei Monate – und zwar bei Benzin um 30 Cent je Liter und bei Diesel um 14 Cent pro Liter.

Monatsticket ÖPNV

Darüber hinaus will die Koalition für 90 Tage ein Ticket für neun Euro pro Monat für den öffentlichen Personennahverkehr einführen. Dazu sollen die Länder entsprechende Mittel bekommen.

Förderungen

Außerdem soll die Energieeffizienz verbessert werden, beispielsweise durch Förderungen für den Austausch von Gasheizungen.

Einmalzahlung

Empfänger von Sozialleistungen erhalten wegen der hohen Energiepreise eine weitere Einmalzahlung zu den bereits beschlossenen 100 Euro von zusätzlichen weiteren 100 Euro.

Eltern

Einen Einmalbonus von 100 Euro pro Kind erhalten Eltern. Das Geld soll auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden.

Energie-Pauschale

Auch einigte sich die Koalition auf eine einmalige Energie-Pauschale von 300 Euro im laufenden Jahr für alle Menschen. Dies bedeutet, dass allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll.

Steuerliches Entlastungspaket:

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022

Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022

Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent.