Elektrozaun-Vorfall: Klare Sache von Aufsichtspflicht

Elektrozaun-Vorfall: Klare Sache von Aufsichtspflicht

Der Elektrozaun-Vorfall hat in der Region für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Ein kleines Kind hatte in einen unter Strom stehenden Weidezaun gegriffen und sich wehgetan.

Nicola Moers, die Halterin der auf der Weide stehenden Galloway-Rinder, wurde vom Großvater des Kindes für den Vorfall verantwortlich gemacht. Wir haben nachgefragt!

Gemeinde bestätigt vorschriftsmäßiges Verhalten

Doch eine Verantwortung der Rinderzüchterin sehen auch offizielle Stellen nicht. Moers hat sich erkundigt, wollte wissen, ob und wie sie den Elektrozaun trotz vorhandener Warnhinweise noch sicherer machen könnte. Gemeinde-Vertreter bestätigten ihr, dass sie die notwendigen Warnvorkehrungen vorschriftsmäßig getroffen hätte.

Frage der Aufsichtspflicht

Eine Einschätzung, die auch die Kreisbauernschaft Wesel auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt. „Da die Elektrozäune, die regelmäßig mit einem Draht und Isolatoren an den Zaunpfählen verlegt werden, für jeden Bürger als Elektrozaun erkennbar sind, ist entsprechende Obacht angezeigt. Soweit Kinder in die Nähe eines Elektrozaunes gelangen können, stellt sich die Frage der Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten“, erklärt Bezirks- und Kreisgeschäftsführer Gerrit Korte.

Der Rechtsanwalt mahnt an, dass „derjenige, der einen Elektrozaun verwendet, die Zäune mit Warnschildern kennzeichnen“ solle. Das hat Nicola Moers getan. „Aber mir tut natürlich das Kind leid, das neben den Schmerzen bestimmt auch einen Schock erlitten hat.“

Begrenzte Energie

Nach Meinung des Experten ist jedoch ein Elektrozaun „für Mensch und Tier ungefährlich“. „Elektrozäune werden mit einer Mindestspannung von 4.000 Volt mit Impulsen von sehr kurzer Dauer, nämlich 0,1 bis 0,3 Millisekunden, betrieben. Dadurch wird die Energie begrenzt“, erklärt Korte.

Mehr Aufklärung

Nicole Moers jedenfalls möchte dafür werben, besser und breiter über Elektrozäune zu informieren, damit sich dieser Vorfall nicht wiederholt. „Aufsichtspflicht hin oder her, die Leidtragenden sind wie bei meinem Weidezaun die Kinder. Wenn mehr Aufklärung hilft, sollte man diese forcieren.“