Der VRR ist bereit, ein Schermbecker Verkehrsprojekt zu fördern
Gegen zwei Stimmen aus der BfB-Ratsfraktion beschloss der Gemeinderat, das Projekt „Bau einer Mobilstation am Rathaus Schermbeck“ weiter voranzutreiben und die für die Antragstellung erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben.
Zu den Stoßzeiten wird es eng an der Bushaltestelle neben dem Rathaus, und manchmal stauen sich die Busse sogar bis in die Weseler Straße hinein. In solchen Situationen wird auch der Radweg auf der Nordseite der Weseler Straße blockiert.
Rückstau auf der Weseler Straße
Verschärft wird diese missliche Verkehrssituation noch dadurch, dass häufig auf der Weseler Straße ein Rückstau entsteht, wenn die zum REWE-Parkplatz abbiegenden Fahrzeuge warten müssen, bis die vor ihnen fahrenden Autos die Schranke bei REWE passiert haben. Diese gesamte Situation könnte geändert werden, wenn an der Bushaltestelle eine zweite Busspur angelegt würde.
Eine Chance zur Schaffung einer zweiten Busspur bietet sich durch die Förderung des ÖPNV, die der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) anbietet. Bei Projekten, die vom VRR als förderwürdig anerkannt werden, beträgt die Förderquote 90 %. Für Kommunen – wie Schermbeck – im Haushaltssicherungskonzept beträgt die erhöhte Förderquote sogar 95 %.
Zweite Busspur und Toilettenhäuschen
Die Gemeinde Schermbeck möchte nicht nur eine zweite Busspur anlegen, sondern auch ein Toilettenhaus errichten, zumal häufig beobachtet wurde, dass Fahrgäste und Busfahrer ihre Notdurft hinter dem Wartehaus verrichten. Auf der nördlich an den Rathausparkplatz angrenzenden Erd- und Schotterfläche sollen weitere Stellplätze entstehen. Außerdem möchte die Gemeinde eine ausreichend dimensionierte witterungsgeschützte Fahrradabstellanlage errichten. Mittels digitaler Fahrgastinformationssystemen sollen aktuelle Angaben über Fahrtzeiten, Ausfälle oder Verspätungen angezeigt werden.
Eigenanteil der Gemeinde
Die beantragten Förderhöchstsätze sehen für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von rund 1,291 Mio. Euro vor.
Der RVR hat signalisiert, dass für die Maßnahme eine 95-prozentige Förderquote gilt. Der Eigenanteil der Gemeinde würde rund 64.600 Euro betragen. Allerdings sieht der VRR für die gesamte Planung nur 3 % der Baukosten vor, also maximal rund 38.700 Euro. Durch Anfragen bei einigen Planungsbüros hat die Gemeinde festgestellt, dass sie rund 82.300 Euro mehr zahlen muss, sodass sich der gesamte Eigenanteil der Gemeinde auf rund 146.800 Euro beläuft.
Auftragserteilung für Planungsleistungen
Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung mit der Auftragserteilung für Planungsleistungen befassen.
Im Haushalt war für die Planungsleistungen kein Geldbetrag ausgewiesen. An anderer Stelle des Haushaltes werden allerdings 50. 000 Euro frei, weil die Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer neuen Kanuanlegestelle im Jahr 2020 nicht mehr erfolgen kann. Helmut Scheffler