Ein Investor will am Lühlerheim eine Windenergieanlage bauen. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss muss am 16. März entscheiden, ob das Vorhaben auf den Weg gebracht werden kann und soll.
Unklar ist, ob der Bau rechtlich überhaupt möglich ist. Am Lühlerheim, nahe des Ortsteils Weselerwald, ist eine sogenannte „Konzentrationszone“ eingerichtet. In der ist die Installation von Windrädern vorgesehen. Und vier wurden dort auch schon gebaut. Doch der Standort des nun geplanten Windrads liegt außerhalb dieser Zone. Wenn auch nur knapp.
„Merkliche Rechtsunsicherheit“
Mit einer „isolierten Positivplanung“ könnte die Gemeinde eine Art Sondergenehmigung erteilen. Doch die wurde in vergleichbaren Fällen in anderen Kommunen auch schon von Gerichten einkassiert. Die Verwaltung spricht daher von einer „merklichen Rechtsunsicherheit“.
Entscheidung nicht ohne Detailprüfung
Was also tun? Nach Ansicht der Verwaltung müsse es vor einer Entscheidung pro Windrad eine Detailprüfung geben. Die soll, so schlägt es die Beschlussvorlage für den Ausschuss vor, durch eine „vertiefende Vorabbeteiligung eines Stadtplanungsbüros, eines Fachanwalts und der Naturschutzbehörde“ erfolgen. Beauftragen und bezahlen soll das der Windrad-Investor.