Die Regionalniederlassung Niederrhein von Straßen.NRW hat in 17. Kalenderwoche begonnen, gegen den Eichenprozessionsspinner an Bundes- und Landesstraßen im Kreis Wesel vorzugehen.
Die Bekämpfung erfolgt durch Sprühfahrzeuge mit Spritzen, die einer Schneekanone ähneln, die von frühmorgens bis spätabends mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind.
Die Raupenzeit des Eichenprozessionsspinners, einer Mottenart, die von Juli bis September aktiv ist, beginnt Mitte/Ende April.
Befallene Bäume werden großflächig besprüht
Da die Raupen des Eichenprozessionsspinners giftige Haare haben, die bei Hautkontakt starke Juckreize oder allergische Reaktionen auslösen können und beim Einatmen Entzündungen der Atemwege verursachen können, müssen befallene Bäume großflächig besprüht werden. Das verwendete Bekämpfungsmittel ist Bazillus Thuringiensis und wird von den jungen Raupen über die Nahrung aufgenommen. Das Mittel ist für Menschen, Tiere und Pflanzen unbedenklich. Die Sprühaktion muss bei trockenem Wetter durchgeführt werden, um das Mittel gleichmäßig auf den Bäumen zu verteilen.

Straßen.NRW weist darauf hin, dass im Fall eines Befalls mit Eichenprozessionsspinner-Raupen, auf den betroffenen Rast-/Parkplätzen mit Warnschildern auf die Gefahren hingewiesen oder der betroffene Bereich abgesperrt wird.
Mit den steigenden Temperaturen zieht es die Menschen wieder in die Natur. Gleichzeitig erwachen Flora und Fauna zu neuem Leben. In der Regel eine eher romantische Koexistenz, die jedoch beim Eichenprozessionsspinner problematisch werden kann.
EPS ist kein schöner Schmetterling
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unauffälliger brauner Schmetterling, im Gegensatz zu dem farbenprächtigen Pfauenauge. Seine Bezeichnung erhält er durch die Wanderung seiner nachtaktiven Raupen in Prozessionen über Baumstämme und Äste. In Deutschland ist er mittlerweile weit verbreitet und baut seine Nester hauptsächlich in Eichenbäumen. Da er von Licht angezogen wird ist besonders bei Eichen in der Nähe von Lichtquellen mit Befall zu rechnen, auch an Straßenrändern und Rast-/Parkplätzen.