Drei Welpen aus dem Schermbecker Rudel genetisch identifiziert

Wolfsgebiet Schermbeck: Erstmalig nach einem Wolfsriss östlich der A31 konnte ein dritter Welpen des territorialen Wolfspaares aus dem Geburtsjahr 2021 nachgewiesen werden.

Territoriale Wölfin Gloria (GW954f)und der territoriale Rüde GW1587m waren gemeinsam aktiv

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise in Hünxe (Kreis Wesel) und in Bottrop. Nachgewiesen wurde beim Riss von zwei Schafen in Hünxe am 30. Januar 2022 anhand der genetischen Analyse, dass die territoriale Wölfin GW954f und der territoriale Rüde GW1587m gemeinsam an dem Vorfall beteiligt waren und die Schafe getötet und befressen haben. Die betreffende Weide liegt in Hünxe-Buchholtwelmen westlich der Autobahn A3.

Eine individuelle Zuordnung jedoch konnte beim Riss von Wölfen eines Rotwild- Schmaltier am 10. Februar 2022 in Bottrop-Kirchhellen nicht nachgewiesen werden. Der Grund: Die Zuordnung sei laut Mitteilung vom LANUV deshalb nicht möglich, da sich die Speichelreste von mehreren Individuen aus dem Schermbecker Rudel vermischt hatten.

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Wolfsriss östlich A 31 in Kirchhellen. ©Bürgerforum Gahlen (archiv)

Riss östlich der Autobahn A31

Bei einem weiteren Wolfsriss am 12. Februar 2022 wurde in Bottrop ebenfalls ein Schaf vom Wolf getötet. Die betreffende Weide liegt östlich der Autobahn A31. Genetische Proben haben hierbei erstmals einen dritten Welpen des territorialen Wolfspaares aus dem Geburtsjahr 2021 nachgewiesen.

Männliches Jungtier mit der Kennung GW2551m

Hierbei handelte es sich um ein männliches Jungtier mit der Kennung GW2551m. Bereits am 27. Juni 2021 waren der weibliche Welpe GW2307f und am 14. Dezember 2021 der männliche Welpe GW2428m erfasst worden.

Wolfsabweisende Zäune dringend empfohlen

Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist in den Wolfsgebieten ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.

Fragen zum Herdenschutz – Servicehotline

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.