Bei der Löschwasserversorgung in Schermbeck sehen die Grünen „erhebliche Mängel“. Weniger Geld und Zeit als vermutet, 50.000 Euro statt 100.000, Euro hat die Verwaltung für die Beseitigung von Schwachstellen benötigt.
Dazu teilt die Ulrike Trick von der Grünen-Fraktion Schermbeck mit:
Nach Durchsicht der Unterlagen zur Umsetzung des Löschwasserkonzepts ergibt sich für die Grünen-Fraktion Schermbeck folgendes Bild:
Seit Beginn der Abarbeitung in 2016 bis 2020 sind 23 der 47 Bereiche, in denen die Löschwasserversorgung unzureichend ist, unbearbeitet. In Prozent ausgedrückt: Die Zahl der unbearbeiteten Bereiche stagniert seit 2016 bei 48,7 %. Bis Ende 2020 wurden 41,0 % abgeschlossen, 10,1% begonnen und 48,7 % blieben kontinuierlich unbearbeitet.
So willkürlich wie die Summe von 100.000 € für die Umsetzung der Prioritätenliste ist auch die Frist von 19 Jahren. Diese war gewählt worden, um die Gemeinde nicht finanziell zu überfordern. Die Erfahrungswerte zeigen jetzt, dass die bisherigen Maßnahmen längst nicht so kostspielig sind wie angenommen.
Die Umsetzung der bisherigen 41,0% haben 79.354 € gekostet, also ein Bruchteil dessen (ursprünglich 1.887.000 €),was veranschlagt wurde. Die Abarbeitung dagegen zieht sich, wenn es in diesem Tempo weitergeht, über 10 Jahre hin. Das ist nicht akzeptabel, handelt es sich doch um eine Pflichtaufgabe.
Der Bürgermeister irrt, wenn er meint, der Gemeinde sei im Schadensfall bestenfalls nur einfache, aber auf keinen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da Rat und Verwaltung Kenntnis darüber haben, dass die Löschwasserversorgung in bestimmten Bereichen mangelhaft ist, haben sie bewusst entschieden, die erforderlichen Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt anzugehen.
An Hand der tatsächlichen Kosten wird aber deutlich, dass eine finanzielle Überforderung nicht gegeben ist (2019 wurden nur 5.225€ aufgewendet). Im Schadensfall kann dies und die Stagnation auch als billigende Inkaufnahme und damit als bedingter Vorsatz angesehen werden. Daher bleibt unsere Forderung: Schnelle Abarbeitung der
Prioritätenliste, Information der Personen, bei denen die Löschwasserversorgung unzureichend ist, und jährliche Ermächtigungsübertragung der nicht verausgabten Mittel (laut jetzigem Beschluss für diesen Haushalt 50.000€) mit Begründun