Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Landeswassergesetz (LWG) ist neu gefasst worden. Dabei haben sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben.
Wie zu lesen ist, gibt es u. a. jetzt die gesetzliche Verpflichtung ein gemeindliches Wasserversorgungskonzept aufzustellen und die Straßenbaulastträger sind in den Außenbereichen verpflichtet das Niederschlagswasser von Straßenoberflächen zu beseitigen.
Welche Auswirkungen hat die Neufassung des LWG auf das ABK, auf die Gewässerunterhaltung und auf den Personal- und Arbeitsaufwand bei der Gemeinde Schermbeck?
In dem LWG ist auch eine Gewässerrandstreifenregelung enthalten. Gibt es Auswirkungen auf die Landwirtschaft und weitere Anlieger? Werden die Entschädigungen aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Kreises weiter gezahlt? Gibt es zusätzliche Belastungen bei den Wasser- und Bodenver-änden?
Wir bitten Sie im nächsten Planungs- und Umweltausschuss die Fragen zu beantworten und auf mögliche weitere Veränderungen einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Rainer Gardemann