Der Wolf ist auch Thema in Hessen

Wie der Wolf in NRW und im Kreis Wesel, beschäftigt dieser mittlerweile nicht nur die hiesigen Politker.

In einer Pressemitteilung vom 14.1. 2020 sichert die Hessische Ministerin den Schäferinnen und Schäfern ihre Unterstützung zu.

Das hessisches Landwirtschaftsministerium erhöht Fördermittel für den Herdenschutz und setzt sich für eine einkommenswirksame Schaf-Ziegen-Kopfprämie ein

Am heutigen Mittwoch demonstrieren in Wiesbaden Weidetierhalterinnen und -tierhalter.

Sie werden der Landwirtschaftsministerin Priska Hinz einen Forderungskatalog überreichen.

„Weidetierhalter leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und Landschaftspflege in Hessen: Besonders Schaf- und Ziegenherden schaffen und pflegen seltene Lebensräume wie etwa blütenreiche Magerrasen. Auf Weideflächen wimmelt es oft von Insekten, die den Dung der Tiere nutzen. Die Insekten sind wiederum eine wichtige Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten. So entsteht ein artenreicher Lebensraum, der ohne Weidetiere nicht existieren könnte. Weidetierhaltung ist außerdem praktiziertes Tierwohl. Es gibt kaum naturverträglicher produziertes Fleisch. Für diese Leistungen haben die hessischen Weidetierhalter Anerkennung verdient. Obwohl sie so wichtige Leistungen für die Gesellschaft erbringen, können leider viele Weidetierhalter – vor allem die Schäferinnen und Schäfer – von ihrem Beruf kaum noch leben. Das liegt an den niedrigen Preisen für Fleisch und Wolle. Hinzu kommt die Sorge um die eigenen Tiere wegen möglicher Wolfsangriffe. Auch Hobbytierhalterinnen und -halter treibt diese Sorge um. Es ist völlig klar, dass das belastet. Ich möchte diese Situation ändern, deshalb wollen wir die Weidetierhalter bei ihren zahlreichen Herausforderungen unterstützen“, erklärt Hinz.

Höhere Fördermittel und Schaf-Ziegen-Kopfprämie

„Das Forderungspapier des Hessischen Verbands für Schafzucht und -haltung e.V. zeigt auf, wo Probleme liegen und welche Fördermöglichkeiten noch in Angriff genommen werden können. Die besondere Naturschutzleistung der Schaf- und Ziegenhalter haben wir im Rahmen der Herdenschutzprämie bereits im letztem Jahr auf 31 Euro je Hektar erhöht. Diese Prämie werden wir nun noch einmal anheben. Im Bundesrat haben wir uns außerdem für eine direkt einkommenswirksame Schaf-Ziegen-Kopfprämie eingesetzt. Sollte sie nicht kommen, prüfen wir eine hessische Lösung. Wir möchten gemeinsam mit den Weidetierhaltern Lösungen entwickeln und freuen uns auf den weiteren Austausch“, ergänzt Hinz.

Herdenschutz und Entschädigungen

Ein guter Herdenschutz für Weidetiere ist von zentraler Bedeutung, um das Risiko von Wolfsangriffen zu verringern. Die Zäune müssen ausreichend elektrifiziert sein und die Weide muss zu allen Seiten hin eingezäunt sein, auch dort wo flache Bächen angrenzen. Damit können Wölfe abgeschreckt werden. Alle Weidetierhalter sind aufgerufen, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) steht den hessischen Weidetierhaltern beratend zur Seite und gibt wertvolle Hinweise, wie ein sicherer Weidezaun gestaltet sein soll. Darüber hinaus ist es wichtig, Herdenschutzmaßnahmen weiterzuentwickeln. Hessen unterstützt daher die Forderung nach einem bundesweiten Herdenschutzzentrum, dass sich dieser Aufgabe widmet.

Bisher gibt es in Hessen nur wenige einzelne Wölfe. Sie ernähren sich überwiegend von Schalenwild, Angriffe auf Tierhaltungen sind die Ausnahme. Sollte es trotz Herdenschutz in Hessen zu einem Schaden durch einen Wolf kommen, erhalten die betroffenen Weidetierhalter unbürokratisch Entschädigung.

Hessen hat frühzeitig ein Wolfsmanagement etabliert, die Herdenschutzprämie erhöht und die Beratung für Weidetierhalterinnen und -halter verstärkt.

Der Managementplan wird fortlaufend aktualisiert, um auf eine mögliche Etablierung von Wölfen in Hessen vorbereitet zu sein. Bei der Fortschreibung des Wolfmanagements werden die Schaf- und Ziegenhalter in Hessen eingebunden.

Die Herdenschutzprämie isteine besondere Förderung für Schaf- und Ziegenhalter (aktuell 31 Euro je Hektar). Dafür stellt das Umweltministerium jährlich 500.000 Euro Landesmittel zusätzlich bereit. Antragsteller verpflichten sich zu einem Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis mit täglichen Zaunkontrollen und einer Einzäunung mit einem Elektrozaun in Höhe von mindestens 90 cm (alternativ ein Festzaun in einer Höhe von 120 cm und zusätzlicher Elektroleitung). Damit werden die Schafhalter bei der Erfüllung des Mindeststandards im Herdenschutz unterstützt.

Außerdem können Weidetierhalter von weiteren Förderprogrammen für die Landwirtschaft profitieren:

  1. Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe:
    Die Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung dar. Sie gleichen die im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aus, werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt.
    Im Rahmen dieses Programms werden verschiedene Prämienkomponenten gewährt, wie z.B. eine Basisprämie von 176 Euro pro Hektar. Für die Erbringung von Umweltleistungen werden zusätzlich zur Basisprämie weitere 85 Euro pro Hektar ausgezahlt.
  • HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen): Landwirte, wie auch Weidetierhalter, erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. 2019 hat Hessen hierfür rund 45 Millionen Euro ausgezahlt.
  • Ausgleichszulage (AGZ): Die Ausgleichszulage ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in den sogenannten benachteiligten Gebieten. Schaf- und Ziegenhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt. Die Standorte zeichnen sich z.B. durch Hangneigungen, besondere klimatische Voraussetzungen oder auch geringe Bodenqualitäten aus. Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Bei den Fördermitteln handelt es sich überwiegend um EU-Gelder. 2019 wurden 18 Millionen Euro Ausgleichszulage in Hessen ausgezahlt.
  • Tierbezogene Prämie bei besonderen Nutztierrassen: Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Neben den beiden bodenständigen Rinderrassen werden zwei Schafrassen sowie eine Ziegenrasse gefördert. Hessen leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Folgende Nutztierrassen sind Teil des Programms: Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf und Weiße Deutsche Edelziege.