Anfrage zur Abspaltung der Fußballabteilung des SV Schermbeck

Beschluss zur Abtrennung der Fußballabteilung sowie zur Übernahme des Abrahamhauses im Sommer?

Laut NRZ soll sich im Sommer die komplette Abteilung mit 600 Mitgliedern selbstständig machen und dann werde aus dem Spielverein 1912 der Sportverein 2020. So sollen Strategien und Visionen wesentlich schneller umzusetzen sein

Dazu schreibt Ulrike Trick:

In der letzten Ratssitzung am 18.12.2019 hatte ich angefragt, inwieweit Sie über eine Abtrennung der Fußballabteilung des SV Schermbeck informiert sind und ob dadurch die Förderung des Abrahamhauses betroffen sein könnte, bzw. die Gefahr besteht, dass die Gemeinde als Empfängerin der Fördermittel diese zurückzahlen muss. Sie entgegneten, ihnen sei offiziell nichts von einer geplanten Abtrennung der Fußballabteilung bekannt.

Auch Herr Brilo, als Vorsitzender des SV Schermbeck, erklärte, dass es lediglich Überlegungen in dieser Richtung gebe und eine Arbeitsgruppe eingerichtet sei.

Sie erklärten ferner, dass es hinsichtlich der Sportanlage bei Übernahme durch die Fußballabteilung einen politischen Beschluss geben müsse, ebenso verhielte es sich bei Übernahme des Abrahamhauses.

Der Presse (RP und NRZ) vom Samstag war zu entnehmen, dass der Beschluss zur Abtrennung der Fußballabteilung sowie zur Übernahme des Abrahamhauses bereits im Sommer in der Generalversammlung des SV gefasst wurde. Es ist nunmehr zu erwarten, dass in nächster Zeit Anträge der Fußballabteilung zur Übernahme der Sportanlage und des Abrahamhauses im Rathaus eingehen werden.

Um der Politik eine eingehende Beratung zu ermöglichen, bitten wir Sie, verwaltungsseitig prüfen zu lassen, inwieweit eine Übernahme des Abrahamhauses durch den Fördergeber gestattet ist, besonders vor dem Hintergrund, dass hier Einnahmen generiert werden sollen.

Des Weiteren bitten wir um Erarbeitung von Übernahmemodellen, die eine Fortführung des Schulsports sowie eine Nutzung der Anlage durch Abteilungen des SV Schermbeck, z.B. Leichtathletik ermöglichen. Denkbar wären Regelungen ähnlich der Vergabe von Nutzungszeiten wie bei den Sporthallen.

Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob eine Übergabe der Sportanlage ähnlich wie beim Hallenbad möglich wäre und die Gemeinde, wie beim WSV, einen jährlichen Betrag für die Nutzung durch die Schulen bezahlt, ansonsten aber keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr hat.

Da die Gemeinde nicht gänzlich Eigentümerin des Grundstückes ist, bitten wir zu prüfen, ob eine Übernahme der Sportanlage durch die Fußballabteilung ohne Wirkung auf den Pachtvertrag möglich ist.

Außerdem bitten wir um Mitteilung, ob ein Verein ohne anerkannte Gemeinnützigkeit in gleichem Maße zum Empfang von Fördermitteln und Zuschüssen berechtigt ist wie anerkannte gemeinnützige Vereine.

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