Wie heute der Verein Weidezone-Deutschland.ev. mitteilt, jährt sich am 12. Oktober der Tag, an dem Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis90Die Grünen) ihre Vorschläge für ein sogenanntes „Schnellabschussverfahren“ auffälliger Wölfe, die Haus- und Weidetiere reißen, im Rahmen der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte. Rechtssicher sollte das Verfahren sein und sofort anwendbar.
Ein Jahr „Schnellabschussverfahren“
(pd/bos). Dass die Ministerin Lemke nach längerem Zögern schließlich die Initiative des Europäischen Parlaments zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes innerhalb der Berner Konvention unterstütze, sei sicherlich begrüßenswert. Eine vertrauensbildende Maßnahme in eine grüne Politik wäre jedoch, wenn sie für die Übergangszeit bis zur Herabstufung in Bern und bis zum Vollzug der anschließenden Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel eine praktikable Zwischenlösung anböte.
Ferner – und das wäre dann die Königsklasse vorausschauender grüner Politik – könnte Ministerin Lemke dafür Sorge tragen, dass noch innerhalb ihrer Amtszeit das Bundesnaturschutzgesetz an Art. 16 der FFH-Richtlinie angeglichen und die §§ 7, 45 und 45a entsprechend gestrichen oder geändert würden.
Parallel dazu – vielleicht mit Unterstützung ihres Parteifreundes und Bundeslandwirtschaftsministerkollegen Cem Özdemir – wäre es geboten, initiativ auf die Landwirtschaftsminister der jeweiligen Bundesländer zuzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Wolf dort, wo dies noch nicht geschehen ist, in das jeweilige Jagdrecht des Bundeslandes aufgenommen würde, um so auf die Änderungen auf europäischer Ebene, die frühestens in den nächsten zwei bis drei Jahren zu erwarten seien, vorbereitet zu sein, um sofort in ein Management des Wolfes in Deutschland einsteigen zu können.
Denn festzuhalten bleibe heute vor allem eines:
Ungeachtet der großen Ankündigung vor einem Jahr fielen in den letzten zwölf Monaten erneut mehrere tausend Haus- und Weidetiere einer unkontrolliert ausufernden Wolfspopulation zum Opfer – nur eines passierte nicht: Es wurde kein einziger Wolf aufgrund des „Schnellabschussverfahrens“ von Steffi Lemke entnommen, obwohl es seitens untergeordneter Behörden in mehreren Bundesländern durchaus Versuche gegeben habe, ihren Vorschlag umzusetzen.
Doch mehrere Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte stellten deutlich klar, dass dieses Verfahren weder rechtssicher noch anwendbar sei – sodass der Deutsche Jagdverband zu Recht inzwischen titelte „Das Schweigen der Lemke“ und praktikable Lösungen schnell und jetzt einfordere.
Eine Forderung, der sich weidezone-deutschland.ev. nur vollumfänglich anschließen könne!