Das Baumfällen in Gahlen diente der Verkehrssicherung

Waldbesitzer dürfen ganzjährig Rodungsarbeiten im Wald durchführen

Als vor 14 Tagen an der Waldaustraße im Schermbecker Ortsteil Gahlen zahlreiche Bäume gefällt wurden, meldeten sich gleich mehrere Bürger, zumal nicht einzelne Bäume, sondern eine zusammenhängende Fläche gerodet wurde.

Eine Nachfrage bei der Gemeinde Schermbeck ergab, dass sie seitens des Gartroper Eigentümers nicht informiert wurde. „Arbeiten im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung werden grundsätzlich von den Forstbehörden begleitet“, teilte die Pressstelle des Kreises Wesel als Antwort auf die Frage nach einer Genehmigung der Baumfällaktion seitens des Kreises Wesel mit. Die Presssestelle verwies auf das Regionalforstamt Niederrhein in Wesel als Ansprechpartner.

„Die Aktion war völlig in Ordnung“, teilte der für Schermbeck und Drevenack zuständige Revierförster Ulrich Körschgen als Mitarbeiter des Regionalforstamtes Niederrhein in Wesel mit. Es habe sich um eine Maßnahme der Verkehrssicherung gehandelt. Bereits im vergangenen Jahr habe man den schlechten Zustand des Buchenbestandes deutlich sehen können. „Die Kronen waren stark verlichtet“, schildert Körschgen den Zustand des Buchenbestandes.

Nach dem Fällen der Bäume wurde deutlich, dass der schlechte Zustand der Bäume richtig eingeschätzt worden war. „Die Holzpolter zeigen“, so Körschgen, „dass die Bäume teilweise eine Weiß- oder Braunfäule aufweisen und manche hohl sind.“ Als Ursachen für diese Baumschäden verweist Körschgen auf die große Trockenheit und Hitze der letzten Jahre, die die Vitalität der Buchen herabgesetzt hätten.

„Wäre es dort zu einem Unfall gekommen, hätte der Eigentümer haften müssen“, verweist Körschgen auf das richtige Handeln des Eigentümers. Das gerodete Waldstück befindet sich in unmittelbarer Nähe des Wanderparkplatzes an der Waldaustraße.

Die Kritik am Zeitpunkt der Rodungsarbeiten in der zweiten Hälfte des Monats März erwies sich ebenfalls als nicht berechtigt. Zwar ist es vom 1. März bis zum 30. September gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze stark zurückzuschneiden, aber das gilt nur für Bäume und Sträucher außerhalb des Waldes. „Waldflächen sind von diesem Verbot ausgenommen. Hier dürfen weiterhin Bäume gefällt werden“, heißt es auf der Internet-Seite www.forstpraxis.de, dem Portal für Förster und Waldbesitzer. Dieser Unterschied führe jedes Jahr zu Missverständnissen. Und gerade in den vergangenen Jahren sei der Ton im Wald schärfer geworfen.

Eine Erklärung für die ganzjährige Möglichkeit von Rodungsarbeiten in den Wäldern gibt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW: „Während in Gärten und Städten die Gehölze regelmäßig jedes Jahr stark beschnitten und gepflegt werden, gibt es im Wald langjährige Ruhephasen, in denen kein Baum gefällt wird. Damit kommt es viel seltener zu Störungen der Tiere in ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase. Desweiteren fehlt bei Gartengrün, Hecken und Einzelbäumen oft eine Alternative für die Tiere. Fällt im Wald ein Baum, stehen fünf andere daneben. In der Stadt sind Hecken und Sträucher wichtige Inseln für unsere Tiere, besonders für die heimischen Vögel.“ H.Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.