Das Armutszeugnis des Wolfmanagements in NRW in weiteren zwei Akten
Das Bürgerforum Gahlen Wolf teilt mit: BUND Ortsgruppe Wesel fordert am 5.1.2021 die Zusammenarbeit aller Beteiligten in dem für dieses Jahr geplanten „Nationalen Kompetenzzentrum Weidetierhaltung und Wolf“
Und wieder wird Zeit verstreichen, Weidetiere müssen weiter physischen und psychischen Schmerz erleiden, die Rissliste von GW954f wird länger und länger, bevor gehandelt wird, falls gehandelt wird. Das Vorgehen erinnert an das Sprichwort: „Wenn Du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis.“
Das Herdenschutzkompetenzzentrum gibt es noch nicht einmal, es gibt noch nicht einmal einen Standort, geschweige denn Personal. Lediglich sind vom BMU Euro 300.000 Finanzmittel bereitgestellt worden.
Nachdem nun im Wolfsgebiet Schermbeck seit Oktober 2018 ein Wolf ansässig ist, hat man den BUND noch nie bei der Mitwirkung an einer Herdenschutzmaßnahme gesehen – schade, wo man doch sogar wolfsbezogene Spendengelder und sonstige Zuwendungen über Jahre erhalten hat.
Was hilft der beste Herdenschutz
Was hilft der beste Herdenschutz von 1,30 m und mehr, wenn er trotzdem von den ansässigen Wölfen überwunden wird. Mit einem weiteren Wurf Welpen wird die Situation noch weiter eskalieren. Da viele Schafherden bereits jetzt weit über dem Grundschutz oder sogar weit über dem empfohlenen Schutz geschützt werden, wird sich das Rudel andere Nahrungsquellen suchen: andere Weidetiere, wie Pferde (erst Großtierfohlen oder wie aktuell Ponys) und Rinder (erst Kälbchen). Andere Bundesländer haben diese Entwicklung schon hinter sich. Warum lernen wir nicht von denen?
Im Wolfsgebiet Schermbeck gilt es jetzt zu handeln und nicht erst in drei oder sechs Monaten oder vielleicht erst in einem Jahr – wenn überhaupt!
- Mitteilung des Ministeriums vom 6.1.2021, dass ein unabhängiges Gutachten über die Auffälligkeit von GW954f und Co. entscheiden soll
Am 01.10.2020 meldete sich bereits LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen zu Wort: „Wenn die Wölfin in einzelnen Fällen, aber wiederholt auch in offenbar geschützte Weiden eindringt, ist das ein auffälliges Verhalten in Bezug auf Weidetiere. Um diese Einschätzung in Hinblick auf die strengen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes abzusichern, prüfen wir die kurzfristige Beauftragung eines externen Gutachtens.“
Also ist man doch auch schon beim LANUV der Meinung, dass GW954f auffällig sei. Man will sich ja nur absichern. Nach stolzen drei Monaten hat die kurzfristige Prüfung ergeben, dass jetzt ein externes Gutachten beauftragt werden soll. Jetzt wird wahrscheinlich erst einmal in weiteren drei Monaten der Prozess für die Auftragsvergabe erarbeitet, bevor man dann für die Bewerberauswahl weitere drei Monate braucht…. Ende offen.
Interessant wäre auch zu wissen, wie man die Neutralität des Gutachters feststellt? Die meisten Experten, von denen es nicht viele gibt, haben sich bereits durch Veröffentlichungen auf die eine oder andere Seite geschlagen und sind nicht mehr neutral.
Und dann muss der auserkorene Gutachter die einzelnen Risse beurteilen und dabei die teilweise falschen und unrichtigen Rissprotokolle der Wolfsberater zugrunde legen.
In § 45 Abs. 7 BNatSchG als Entnahmetatbestand steht im Übrigen nichts von einem auffälligen Wesen, sondern dass die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen können,
„1. zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ oder
„5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.“
Der ernste wirtschaftliche durch GW954f verursachte Schaden ist unstreitig. Es kommt nur noch darauf an, ob es flächendeckende, zumutbare Herdenschutzmaßnahmen gibt; nach unserer Auffassung nein! Auch hier verfügen andere Bundesländer über mehr Erfahrung und Rechtssicherheit.
Es tut uns leid, aber das jetzt initiierte Gutachten ist ein untauglicher Versuch und wieder Augenwischerei. Wir haben genug von den offensichtlichen Verzögerungstaktiken!
Wir fordern ein bundesweites, neutrales, konfliktarmes Wolfsmanagement mit Raumplanung unter Berücksichtigung aller Interessen – die der Wolfserhaltung, aber auch die der regionalen Gegebenheiten.