Gesamtschüler Schermbeck müssen laut Allgemeinverfügung in häusliche Quarantäne
Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch Absonderung in häuslicher Quarantäne für Schüler der Stufe Q2 der Gesamtschule Schermbeck am Standort Schloßstr. 20 in 46514 Schermbeck
Allgemeinverfügung des Kreises Wesel als untere Gesundheitsbehörde vom 05.11.2020
Absonderung in häuslicher Quarantäne
Gegenüber den im folgenden genannten Personen wird eine Absonderung in häuslicher Quarantäne ab sofort, bis einschließlich 12.11.2020 angeordnet.
Diese Anordnung gilt gegenüber allen Schülern, die sich im Zeitraum vom 26.10.2020 bis 29.10.2020 in der Stufe Q2 der Gesamtschule Schermbeck am Standort Schloßstr. 20 in 46514 Schermbeck aufgehalten haben.
Ausgenommen sind an COVID-19 erkrankte Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden. Hier ist nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu verfahren.
Aufhebung der Verpflichtung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne
Bei Symptomfreiheit läuft die Quarantäneanordnung zum oben genannten Datum aus.
Sollten nach dem angeordneten Quarantänezeitraum noch coronatypische Symptome i. S. v. Ziffer 2.3 bestehen, kontaktieren Sie bitte die Gesundheitsbehörde des Kreises Wesel.