Corona-Test als Eintrittskarte – NRW zieht die Notbremse

Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung

Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der TeststrategieNegativer Corona-Test kann Eintrittskarte in Geschäften sein.

Wie das Land heute mitteilt zieht Nordrhein-Westfalen die Notbremse und setzt die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern konsequent um. Die Coronaschutzverordnung wurde erneut aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) entsprechend angepasst.

In allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.

 Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.

Regionale Differenzierung

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen wird die Corona-Notbremse mit klaren Regelungen fest in der Verordnung verankert. Die regionale Differenzierung berücksichtigt dabei das zunehmend unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Städten und Kreisen:

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse.

Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.

Vorteile

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse – und eröffnet gleichzeitig Perspektiven. Die nordrhein-westfälische Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich. So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.“

Über die Osterfeiertage

Diese Regelungen gelten entsprechend auch über die Osterfeiertage. „Der Appell bleibt: bleiben Sie auch über die Osterfeiertage zuhause, verreisen Sie nicht, halten Sie sich weiter an die AHA-Regeln“, so Minister Laumann. „Es kommt im Kampf gegen das Virus weiterhin auf jeden Einzelnen an. Hinzu kommt: Der Bund hat große Mengen an Impfdosen angekündigt. Das stimmt mich sehr zuversichtlich. Dann können wir auch beim Impfen nochmal einen Gang hochschalten.“

Große Festveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. Mai 2021 untersagt.

Bei günstiger Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Verordnung bereits dann geändert werden durch Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich.

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