Corona-Maßnahmen verschärft – Kontakte weiter eingeschränkt

Verlängerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 31.01.2021. Weiter heißt es: Wir bleiben zu Hause

Am Montag gab Bundeskanzlerin Angela Merkel die Verlängerung und die Verschärfung die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt. Auf die teilweise auch verschärften Maßnahmen einigten sich sich die Regierungschefs der Länder.

Die neue Verordnung besagt: Kontakte werden auf das absolut notwendige Minimum zu beschränkt. Bund und Länder werden am 25. Januar 2021 über das weitere Vorgehen beraten.

Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden ebenso erweitert: Gestattet werden Kontakte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.

Bewegungsradius eingeschränkt

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder zu einer weiteren möglichen Maßnahme in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 entschieden, den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum zu beschränken, sofern kein triftiger Grund vorliege.

„Insbesondere haben wir hier im Blick, dass tagestouristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen , betonte Merkel.

Kanzlerin Merkel betonte, die Maßnahmen seien hart, aber „absolut notwendig“.

Nach den Beratungen betonte die Bundeskanzlerin, dass es Ziel bleibe, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. So sollen die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, die Infektionsketten nachzuvollziehen.

Auf Grund der zurückliegenden Feiertage werde es erst ab dem 17. Januar eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben, erklärte Merkel. Darauf habe der Präsidenten des Robert-Koch Instituts bei einer gestrigen Expertenanhörung hingewiesen. Schon jetzt seien die Zahlen sehr hoch und mit der Mutation des Virus, die man nun aus Großbritannien kenne, entstehe noch einmal eine neue, besondere Lage.

Einige Krankenhäuser seien aufgrund des Infektionsgeschehens „sehr stark in Grenzsituationen geraten“, so Merkel. Um eine Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern, habe man deshalb weitreichende Beschlüsse gefasst. Die geltenden Regelungen würden bis zum 31. Januar verlängert und zum Teil verschärft.

„Wir sehen uns zu dieser Maßnahme genötigt, auch wenn wir wisse, dass sie hart ist“, so Merkel.

Weitere Maßnahmen

  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen.
  • Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
  • Ein Verzehr vor Ort ist untersagt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
  • Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
  • Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
  • Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
  • Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  • Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogrammedes Bundes und der Länder begleitet.
  • Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
  • Für Einreisen aus Risikogebietennach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).

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