Antrag auf Prüfung einer Änderung der Beschilderung auf dem Radweg an der Erler Straße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Erler Straße wird in Fahrtrichtung von Schermbeck nach Raesfeld-Erle zwischen “Parkplatz Gesamtschule“ und „Schetterstraße“ abseits der eigentlichen Straße (L 607) geführt. Dieses Teilstück wird u.a. von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule genutzt, die im nördlichen Ortskern wohnen. Es kommt dabei häufig vor, dass sie den Radweg in beiden Fahrtrichtungen nutzen, um die Strecke abzukürzen bzw. unnötige Straßenquerungen der stark befahrenen Erler Straße zu vermeiden.
Radwege sind aber grundsätzlich nur in Fahrtrichtung zu benutzen. In der Vergangenheit hat sich auch die Kreispolizeibehörde mit der Problematik befasst und den o.g. Bereich kontrolliert. Nach unserem Kenntnisstand wurden auch Verwarnungen an Schülerinnen und Schüler ausgesprochen. Im Bereich der Einmündung “Bonhöffer Straße“ werden Autofahrer die das Neubaugebiet verlassen auf den kreuzenden Radverkehr aus beiden Seiten mit dem Zusatzzeichen 1000-31 StVO hingewiesen. An anderen Ein- und Ausfahrten ist diese Beschilderung nicht vorhanden.
Die Jungen Union Schermbeck bittet die Verwaltung in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob es zulässig wäre das Zusatzzeichen 1000-31 StVO sowie ergänzende Zeichen im gesamten o.g. Bereich aufzustellen, um eine gleichzeitige Nutzung des Weges in beiden Richtungen zu ermöglichen und Gefahrenstellen zu entschärfen. Gleichzeitig sollten Verkehrsteilnehmer auf der Erler Straße im Kreuzungsbereich Schetterstraße/Im Bruch auf kreuzenden Radverkehr hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gardemann Pascal Scheidt Andreas Heuwing
stellv. Vorsitzender Vorsitzender Junge Union sachkundiger Bürger