CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Christian Hötting (Foto) lädt ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Parteifreunde!
Unser Bürgermeister Ernst-Christoph Grüter hat dem Gemeindeverbandsvorstand nach langer und reiflicher Überlegung mitgeteilt, dass er von dem Sonderrecht, bereits vor Ablauf der Wahlperiode 2015 das Amt des Bürgermeisters niederzulegen, um so gemeinsame Wahlen von Rat und Bürgermeister im Jahre 2014 zu ermöglichen, Gebrauch machen will.
Er hat ferner mitgeteilt, dass er nicht für eine dritte Amtszeit als Bürgermeisterkandidat zur Verfügung steht. Der Vorstand und auch die Fraktion habe dies außerordentlich bedauernd zur Kenntnis nehmen müssen.
Hiermit laden wir Sie zu einer Mitgliederversammlung der CDU-Mitglieder in unserer Gemeinde, in deren Mittelpunkt dieses Mal die Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten der CDU stehen wird, sehr herzlich ein für
Donnerstag, den 05. Dezember 2013, 19.00 Uhr
Gaststätte Nappenfeld, An der Kirche 6, Schermbeck
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Wahl des Versammlungsleiters
5. Wahl des Schriftführers für das allgemeine Protokoll und für die amtliche Niederschrift
6. Wahl der Stimmzähler und der Mandatsprüfer
7. Wahl von 2 Unterzeichnern für die eidesstattliche Erklärung
8. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
9. Hinweise zum Verfahren bei der Aufstellung der Bewerber
10. Vorstellung und Wahl des/der Bürgermeisterkandidaten/in-innen
11. Verlesen und Genehmigung der amtlichen Niederschrift
12. Wahl eines Beisitzers/einer Beisitzerin für den Gemeindeverbandsvorstand
13. „Kompetent – Verlässlich – Modern“
Vier Jahre Ratsarbeit für Schermbeck – eine Bilanz
Referent: Fraktionsvorsitzender Klaus Schetter
14. Verschiedenes
Wahlberechtigt ist, wer am Tage der Versammlung 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder EU-Bürger ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Versammlung seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in unserer Gemeinde hat.
Alle Ämter und Mandate stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung Frauen und Männern gleichermaßen offen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 4 der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber/innen zu Kommunalwahlen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, nach dem die Versammlung bei form- und fristgerechter Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Ich würde mich über Ihre zahlreiche Teilnahme an dieser wichtigen und zukunftsweisenden Versammlung freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Christian Hötting
Vorsitzender