BürgerForum Gahlen Wolf: Offene Fragen an Landrat Ingo Brohl

In Bezug auf einer Anfrage des BürgerForum Gahlen Wolf an den Landrat schreibt das Bürgerforum nun Landrat Ingo Brohl erneut auf seine Antwort vom 22.02.2021 an. Es gibt noch viele offene Fragen.

In dem Antwort nimmt das BürgerForum Gahlen Wolf Stellung und bedankt sich für die Antwort auf unsere o.g. Anfrage.

Leider enthält diese Rückmeldung nur bauordnungsrechtliche Informationen zu unseren Fragen 1 und 3. Die Fragen 2 und 4 bleiben vollständig unbeantwortet.

Zu dem häufig strengeren Natur- und Landschaftsrecht wurden leider keinerlei Ausführungen gemacht, obwohl dieser Rechtsbereich von außen betrachtet eigentlich zu den Kernaufgaben des Fachbereichs 60 zählen dürfte.

Einen viel größeren Klärungsbedarf sowie das größere Gestaltungspotential des Kreises Wesel sehen wir bei der wolfskonformen Änderung bzw. Anwendung der kreiseigenen Landschaftsplänen und ihren sehr detaillierten Verbotsregelungen. Dies gilt umso mehr, als die in der Anlage beigefügten Textauszüge aus dem Landschaftsplan Hünxe/Schermbeck belegen, dass auch die nach dem Bauordnungsrecht genehmigungsfreien Anlagen (hierzu gehören nach unserer Rechtsvermutung auch Zäune) in Landschafts- und Naturschutzgebieten verboten sind. Weil wolfsabweisende Zäune aufgrund ihrer praxisnotwendigen Höhe und gesteigerten Drahtdicht bisher in Hünxe und Schermbeck eindeutig nicht ortsüblich sind, fallen sie auch nicht unter die im Landschaftsplan jeweils in den Unberührtheitsklauseln formulierten Ausnahmeprivilegien.

Auch mit Blick auf die im April / Mai jeden Jahres beginnende Weidesaison bitten wir um eine eindeutige Beantwortung der nachfolgenden Fragen rechtzeitig vor Beginn der Weidesaison.

Ihren am 06.11.2020 öffentlich bekundeten Beistand für die Weidetierhalter verbinden wir mit der Hoffnung auf umfassende und auf die praxisrelevanten Belange der Weidetierhalter ausgerichtete Antworten. Ihre Auskünfte sollten zudem erkennen lassen, ob sie nur für Landwirte, Nicht-Landwirte (Hobbytierhalter) oder alle Weidetierhalter gelten.

1. Frage: Welche landschafts- und naturschutzrechtlichen Ausnahme- / Einzelfallgenehmigungen benötigen die Weidetierhalter bei der gegenwärtigen Rechtslage, um einen wolfssicheren Zaun bzw. wolfssichere Übernachtungsstallungen in Landschafts- und Naturschutzgebieten zu errichten?

2. Frage: Wird der Kreis Wesel in seinen Landschaftsplänen für die Gemeinden, welche zum Wolfsgebiet gehören, wolfsabwehrende Zäune in der jeweils vor Ort notwendigen Bauhöhe und -ausführung bzw. wolfssichere Übernachtungsstallungen generell in Landschafts- und Naturschutzgebieten zulassen?

Nur hierdurch könnte die gegenwärtig zu vermutende Einzelantragspflicht mit monatelangen Antragszeiten für jeden Weidetierhalter entfallen.

3. Frage: Der Fachdienst 60 – 1 – 4 bei der Kreisverwaltung Wesel trägt die Bezeichnung „Nachhaltige Landwirtschaft“, zu der laut vielen Medienberichten auch die Weidetierhaltung zählen soll. Wie unterstützt der Kreis Wesel die mit den Arbeitsstunden und -wochen zur Wolfszaunerstellung und Dritthaftung vollständig allein gelassenen Weidetierhalter? Wegen der vielen ohnehin von anderen Institutionen bestehenden Beratungsangebote an Weidetierhalter können Sie sich hier auf finanzielle bzw. zaunerstellende Förderungen beschränken.

4. Frage: Ist der Kreis Wesel – inkl. der ggfls. notwendigen politischen Beratungen – bereit, ein eigenständiges Fachgutachten erstellen zu lassen, in die unter Einbindung des GBF die steigenden Risiken aus einer uneingeschränkt wachsenden Wolfspopulation für den Straßenverkehr, kleine Schulkinder, Waldspaziergänger, Tourismus, Haus- -und Nutztiere ermittelt wird?

5. Frage: Warum sind in Ihrer Antwort vom 22.02. d.J. die Aspekte des Landschafts- und naturschutzrechtes vollkommen ausgeklammert worden, obwohl sie doch besonders maßgeblich sind?