BfB – Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen

Die Fraktion „Bürger für Bürger“ möchte die Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Abstimmungsergebnisse.

Sie beantragt deshalb:

1) Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses nach Fraktionen zum nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 13 „Verkauf einer gemeindeeigenen Liegenschaft“ aus der Ratssitzung vom 26.07.2018.
2) Ebenso sollten künftig alle Abstimmungsergebnisse von Beschlüssen in nichtöffentlichen Sitzungen bekanntgegeben werden.

Begründung
In den Tagesordnungen zu Sitzungen werden auch die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung ausgewiesen. Die bisherige Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens in einer nichtöffentlichen Sitzung widerspricht dem Prinzip der offenen Abstimmung bei Sachfragen. Nach § 50 (1) der GO NRW wird im Grundsatz offen abgestimmt, auch bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten.

Die Bürger unserer Gemeinde haben ein Anrecht darauf, zumindest nachträglich zu erfahren, wie ihre Volksvertreter in einer bestimmten nichtöffentlich behandelten Angelegenheit abgestimmt haben.

Im Vorfeld des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes 13 „Verkauf einer gemeindeeigenen Liegenschaft“ zur Ratssitzung vom 26.07.2018 hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck öffentlich erklärt: „Weniger Verständnis haben wir für die Vorfestlegung auf einen einzigen Träger oder Investor.“ Die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sollten erfahren, wie sich die anwesenden Vertreter der SPD und die der anderen Fraktionen abstimmungsmäßig verhalten haben.

 

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