Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
An jedem zweiten Dienstag im Monat bietet die Betreuungsstelle des Kreises Wesel im Alten Rathaus in Schermbeck von 9 -12 Uhr die Möglichkeit, sich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beraten zu lassen. Dabei sind auch öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen möglich.
Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine/n Betreuer/in.“
Oft wird davon ausgegangen, dass im Notfall Ehepartner und Ehepartnerinnen oder Kinder automatisch für den Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis – auch innerhalb der Familie – existiert ohne entsprechende Vorausverfügung nicht. Hat man im Voraus keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer dafür eingesetzt wird.
Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann jedoch vermieden werden, indem frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Über mögliche Vollmachten informiert ein Faltblatt des Kreises Wesel, das die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung genau erklärt und das auf Anfrage gerne zugesendet wird. Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches können individuell Fragen geklärt und die Vollmacht gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € amtlich beglaubigt werden.
Für interessierte Personen, die aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches.
Da die Mitarbeiterin des Kreises Wesel, Cornelia Ebens, sich ausreichend Zeit für die Beratung nehmen möchte, ist es notwendig, dass eine Terminabsprache unter der Rufnummer 0281/2073449 erfolgt.
Das Beratungsangebot richtet sich speziell an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schermbeck.